BIORIUS freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Änderungen der EU-Kosmetikverordnung zu Zinkoxid und Kaliumhydroxid endlich veröffentlicht wurden.
Die Veröffentlichung neuer Änderungen ist nicht immer gleichbedeutend mit schlechten Nachrichten, und diese beiden Änderungen der Anhänge der EU-Kosmetikverordnung sind seit Jahren mit Spannung erwartet worden.
Die erste (EU Nr. 621/2016) erkennt offiziell die Verwendung von Zinkoxid als UV-Filter an und Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung wurde entsprechend aktualisiert. Sowohl die normale als auch die Nanoform können jetzt als UV-Filter mit einem Anteil von bis zu 25% verwendet werden (außer bei Anwendungen, die zu einer Exposition der Lungen des Endverbrauchers durch Einatmen führen können, wo die Verwendung von Zinkoxid nicht zulässig ist).
Darüber hinaus ist die Verwendung der Nanoform an mehrere strenge Reinheitskriterien gebunden:
- Reinheit ≥ 96 %, mit wurtzitischer Kristallstruktur und physikalischem Erscheinungsbild in Form von stäbchenförmigen, sternförmigen und/oder isometrischen Clustern, mit Verunreinigungen, die nur aus Kohlendioxid und Wasser bestehen, während alle anderen Verunreinigungen insgesamt weniger als 1 % ausmachen
- Medianer Durchmesser der Partikelanzahlgrößenverteilung D50 (50 % der Anzahl unter diesem Durchmesser) > 30 nm und D1 (1 % unter dieser Größe) > 20 nm Wasserlöslichkeit < 50 mg/L
- unbeschichtet oder beschichtet mit Triethoxycaprylylsilan, Dimethicon, Dimethoxydiphenylsilanetriethoxycaprylylsilan-Crosspolymer oder Octyltriethoxysilan.
Falls beide Formen in denselben Produkten verwendet werden, gilt die maximale Verwendungsmenge von 25% für die Kombination von normalem und Nano-Zinkoxid.
Bitte beachten Sie, dass Anhang IV der Gesetzgebung noch nicht geändert wurde, was bedeutet, dass (zumindest theoretisch) die Verwendung von Nano-Zinkoxid als Farbstoff immer noch durch die Bestimmungen von Artikel 16 über die Meldung von Nanomaterialien an die EU-Kommission geregelt ist.
Mit der zweiten Änderung (EU Nr. 622/2016) wird die Verwendung von Kaliumhydroxid als Kallositätsenthärter/-entferner offiziell anerkannt und Anhang III wurde aktualisiert, um diese Änderung hervorzuheben. Die maximale Verwendungsmenge von Kaliumhydroxid in dieser Produktkategorie beträgt 1,5% und die folgenden Sicherheitshinweise müssen auf dem Etikett angegeben werden: Enthält Alkali, Berührung mit den Augen vermeiden, Für Kinder unzugänglich aufbewahren Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig durch.