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Biorius wurde 2008 gegründet und ist die verantwortliche Person für über 500 Marken und 20.000 Produkte. Unser Team aus über 50 multikulturellen Experten verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit lokalen Behörden in der gesamten EU. Vertrauen Sie Biorius, wenn es um die Expertise und die Ressourcen geht, die Ihr Kosmetikunternehmen benötigt.
Was ist eine verantwortliche Person für Kosmetika in der Europäische Union ?
Um Kosmetika in Europa zu verkaufen, ist es seit dem 11. Juli 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gesetzlich vorgeschrieben, eine verantwortliche Person mit Sitz in der Europäischen Union zu haben. Diese Verordnung schreibt vor, dass für jedes kosmetische Produkt, das in der EU vermarktet wird, eine verantwortliche Person (RP) benannt werden muss.
Die verantwortliche Person, die auch als EU-Rechtsvertreter oder EU-Rechtsvertretung bezeichnet wird, ist entscheidend dafür, dass kosmetische Mittel alle relevanten Vorschriften und Sicherheitsstandards zum Schutz der menschlichen Gesundheit erfüllen.
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist die verantwortliche Person eine juristische oder natürliche Person, die sicherstellt, dass jedes kosmetische Mittel auf dem EU-Markt allen einschlägigen Vorschriften entspricht. Diese Rolle kann der Hersteller (wenn er in der EU ansässig ist), der Importeur, der Händler oder eine benannte dritte Partei mit Sitz in der EU übernehmen.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist für die Aufrechterhaltung der Produktsicherheit und die Einhaltung der Vorschriften in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung.
Nutzen Sie das Know-how von Biorius als EU-Verantwortliche Person
Biorius stellt sicher, dass Ihre kosmetischen Produkte der Verordnung EG Nr. 1223/2009 entsprechen. Als die von Ihnen benannte verantwortliche Person innerhalb der Europäischen Union wird Biorius:
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Repräsentieren und verteidigen Sie Ihre Kosmetikmarke gegenüber den Behörden -
Unterstützung Ihrer Kosmetikmarke bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Kosmetikverordnung -
Bearbeiten Sie Kundenbeschwerden, wenn sie auftreten. -
Überwachen Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und garantieren Sie die kontinuierliche Konformität Ihrer kosmetischen Produkte, indem Sie alle gesetzlichen Änderungen berücksichtigen. -
Behandeln Sie alle unerwünschten Wirkungen Ihrer Kosmetikprodukte -
Stellen Sie sicher, dass Ihre Produktinformationsdatei auf dem neuesten Stand ist
Ihre Kosmetikmarke muss dann den Namen und die Adresse von Biorius auf den Etiketten verwenden, so dass wir bei behördlichen Inspektionen oder Verbraucherbeschwerden der Ansprechpartner für die lokalen Behörden sind.
Vertrauen Sie darauf, dass Biorius diese wichtigen Aufgaben mit Sachverstand erledigt. Suchen Sie eine neue verantwortliche Person?
Ein Wechsel ist einfacher als Sie denken.
Lesen Sie mehr über die EU-Verpflichtungen als verantwortliche Person für Kosmetika
Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass die in der Europäischen Union vermarkteten kosmetischen Mittel der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Unter den zahlreichen Verpflichtungen muss die verantwortliche Person für ein kosmetisches Mittel sicherstellen:
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Sicherheit: Gewährleistung der Sicherheit von Produkten für die menschliche Gesundheit und Erstellung eines Berichts über die Sicherheit kosmetischer Produkte (CPSR). -
Kennzeichnung: Sicherstellen, dass die Etiketten vorschriftsmäßig sind und die Angaben belegt sind. -
Good Manufacturing Practices (GMP): Sicherstellung der Einhaltung der GMP-Standards. -
Produktinformationsdatei (PIF): Pflegen Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation. -
Benachrichtigung: Registrierung von Produkten im Cosmetic Product Notification Portal (CPNP). -
Nanomaterialien: Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf Nanomaterialien. -
Überwachung: Meldung aller unerwünschten oder schwerwiegenden Nebenwirkungen an die Behörden.
In einigen EU-Mitgliedsstaaten muss die verantwortliche Person außerdem nachweisen, dass sie über die nötigen Fachkenntnisse und finanziellen Mittel verfügt, um diese Pflichten zu erfüllen.
Brexit und Kosmetika Compliance: Jedes Unternehmen, das kosmetische Produkte in Großbritannien vertreibt, muss eine verantwortliche Person mit Sitz in Großbritannien benennen.
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