EU Verantwortliche Person
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Planen Sie, Ihre Kosmetika in der EU zu verkaufen?
Seit dem 11. Juli 2013 muss eine verantwortliche Person in der EU (mit
Büros in der EU) ist gesetzlich vorgeschrieben (Verordnung EG Nr. 1223/2009). Sie verlangt in der Tat, dass für jedes kosmetische Mittel, das auf dem europäischen Territorium vermarktet wird, eine in der Europäischen Union ansässige verantwortliche Person (Responsible Person, RP) benannt wird. Die Rolle der verantwortlichen Person (oft auch als EU-Rechtsvertreter oder EU-Rechtsvertretung bezeichnet) besteht darin, die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften für kosmetische Mittel zu gewährleisten.
Vorschriften und Sicherheit für die menschliche Gesundheit.
Was ist eine verantwortliche Person für Kosmetika in der EU?
mit Sitz in der EU, der durch ein schriftliches Mandat benannt wurde.
Verpflichtungen EU Verantwortliche Person
Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass die in der Europäischen Union vermarkteten kosmetischen Mittel der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Unter den zahlreichen Verpflichtungen muss die verantwortliche Person für ein kosmetisches Mittel sicherstellen:
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Sicherheit in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Erstellung eines Sicherheitsberichts für kosmetische Mittel (CPSR) -
Einhaltung der Etikettierung, einschließlich einer Begründung der Ansprüche -
Einhaltung der guten Herstellungspraktiken (GMP) -
Ordnungsgemäße Pflege der Produktinformationsdatei (PID) -
Meldung im Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) -
Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Nanomaterialien -
Laufende Überwachung des Produkts, einschließlich der Meldung von unerwünschten oder schwerwiegenden Nebenwirkungen an die zuständigen Behörden.
über das Fachwissen und die finanziellen Mittel verfügt, um seine Aufgaben wahrzunehmen.
EU-Verantwortlicher, Biorius' Expertise
um alle möglichen Fragen dieser lokalen Behörden zu beantworten. Wir haben das Fachwissen und die Ressourcen bei Biorius. Wir können diese Rolle effektiv erfüllen
für Ihr Kosmetikunternehmen.
Als verantwortliche Person innerhalb der Europäischen Union, Biorius:
Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass die in der Europäischen Union vermarkteten kosmetischen Mittel der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Unter den zahlreichen Verpflichtungen muss die verantwortliche Person für ein kosmetisches Mittel sicherstellen:
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Repräsentiert und verteidigt Ihre Kosmetikmarke gegenüber den Behörden -
Unterstützt Ihre Kosmetikmarke bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Kosmetikverordnung -
Bearbeitung von Kundenbeschwerden, falls und wenn sie auftreten -
Überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und garantiert die kontinuierliche Konformität Ihrer kosmetischen Produkte unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Änderungen -
Beherrscht alle unerwünschten Wirkungen Ihrer kosmetischen Produkte -
Stellt sicher, dass Ihre Produktinformationsdatei auf dem neuesten Stand ist
Ihre Kosmetikmarke hat die Möglichkeit, den Namen und die Adresse von Biorius auf ihren Etiketten zu verwenden. Das bedeutet, dass Biorius als Ansprechpartner für
lokale Behörden, die uns im Falle einer behördlichen Inspektion oder einer Verbraucherbeschwerde mit der Bearbeitung des Falles in Ihrem Namen beauftragen würden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rolle einer verantwortlichen Person viele Verantwortlichkeiten mit sich bringt und eine wichtige und heikle Angelegenheit ist, die nicht
nicht auf die leichte Schulter nehmen, lesen Sie, warum.
Das Vereinigte Königreich - Brexit und die Einhaltung von Kosmetikvorschriften:
Ab dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr Teil der Europäischen Union.
Jedes Unternehmen, das kosmetische Produkte im Vereinigten Königreich vermarktet oder vermarkten möchte, muss daher, eine verantwortliche Person mit Sitz im Vereinigten Königreich benennen.