EU Verantwortliche Person

EU Cosmetics Regulation

Planen Sie, Ihre Kosmetika in der EU zu verkaufen?

Seit dem 11. Juli 2013 muss eine verantwortliche Person in der EU (mit
Büros in der EU) ist gesetzlich vorgeschrieben (Verordnung EG Nr. 1223/2009). Sie verlangt in der Tat, dass für jedes kosmetische Mittel, das auf dem europäischen Territorium vermarktet wird, eine in der Europäischen Union ansässige verantwortliche Person (Responsible Person, RP) benannt wird. Die Rolle der verantwortlichen Person (oft auch als EU-Rechtsvertreter oder EU-Rechtsvertretung bezeichnet) besteht darin, die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften für kosmetische Mittel zu gewährleisten.
Vorschriften und Sicherheit für die menschliche Gesundheit.

Was ist eine verantwortliche Person für Kosmetika in der EU?

Wie in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert, ist eine verantwortliche Person eine juristische oder natürliche Person, die sicherstellt, dass jedes kosmetische Mittel auf dem EU-Markt den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen entspricht. Das kann der Hersteller (wenn er in der EU ansässig ist), der Importeur, der Händler oder eine dritte Partei sein.
mit Sitz in der EU, der durch ein schriftliches Mandat benannt wurde.

Verpflichtungen EU Verantwortliche Person

Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass die in der Europäischen Union vermarkteten kosmetischen Mittel der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Unter den zahlreichen Verpflichtungen muss die verantwortliche Person für ein kosmetisches Mittel sicherstellen:

Neben der Einhaltung der Anforderungen muss die verantwortliche Person in einigen EU-Mitgliedstaaten auch nachweisen, dass sie
über das Fachwissen und die finanziellen Mittel verfügt, um seine Aufgaben wahrzunehmen.

EU-Verantwortlicher, Biorius' Expertise

Biorius wurde 2008 gegründet und fungiert als Verantwortlicher für mehr als 500 Marken (und mehr als 20.000 Produkte). Biorius hat sich bei den lokalen Behörden in jedem EU-Mitgliedsland fundierte Kenntnisse angeeignet. Mit einem Team von mehr als 50 multikulturellen Experten verfügt Biorius über die Fähigkeit
um alle möglichen Fragen dieser lokalen Behörden zu beantworten. Wir haben das Fachwissen und die Ressourcen bei Biorius. Wir können diese Rolle effektiv erfüllen
für Ihr Kosmetikunternehmen.

Als verantwortliche Person innerhalb der Europäischen Union, Biorius:

Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass die in der Europäischen Union vermarkteten kosmetischen Mittel der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Unter den zahlreichen Verpflichtungen muss die verantwortliche Person für ein kosmetisches Mittel sicherstellen:

Ihre Kosmetikmarke hat die Möglichkeit, den Namen und die Adresse von Biorius auf ihren Etiketten zu verwenden. Das bedeutet, dass Biorius als Ansprechpartner für
lokale Behörden, die uns im Falle einer behördlichen Inspektion oder einer Verbraucherbeschwerde mit der Bearbeitung des Falles in Ihrem Namen beauftragen würden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rolle einer verantwortlichen Person viele Verantwortlichkeiten mit sich bringt und eine wichtige und heikle Angelegenheit ist, die nicht
nicht auf die leichte Schulter nehmen, lesen Sie, warum.

Das Vereinigte Königreich - Brexit und die Einhaltung von Kosmetikvorschriften:

Ab dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr Teil der Europäischen Union.

Jedes Unternehmen, das kosmetische Produkte im Vereinigten Königreich vermarktet oder vermarkten möchte, muss daher, eine verantwortliche Person mit Sitz im Vereinigten Königreich benennen.