Kosmetische Inhaltsstoffe auf pflanzlicher Basis und Inhaltsstoffe auf Lebensmittelbasis sind in der Kosmetikindustrie weit verbreitet. In einer Welt, in der der Gesundheit und der Natur große Bedeutung beigemessen wird, kann es für eine Marke jedoch von Vorteil sein, ihre GVO-freien Produkte hervorzuheben. Mit der GMO-Free-Zertifizierung können Sie sich von Ihren Mitbewerbern abheben.
Kriterien für die GMO-Free-Zertifizierung
BIORIUS befolgt die Standards der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 sowie der Richtlinie (EG) Nr. 2001/18, um zu zertifizieren, dass ein Produkt frei von GVO ist.
Gemäß der Richtlinie EG Nr. 2001/18 (Art. 2) ist ein ‚genetisch veränderter Organismus (GVO)‘ ein Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert wurde, die auf natürliche Weise durch Paarung und/oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. Im Sinne dieser Definition:
(a) eine genetische Veränderung durch die in Anhang I A, Teil 1 aufgeführten Techniken erfolgt;
(b) die in Anhang I A, Teil 2 aufgeführten Techniken nicht als genetische Veränderung angesehen werden;
ANHANG I A
DIE IN ARTIKEL 2 ABSATZ 2 GENANNTEN TECHNIKEN
TEIL 1
Techniken der genetischen Veränderung im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a) sind unter anderem:
(1) rekombinante Nukleinsäuretechniken, bei denen neue Kombinationen von genetischem Material gebildet werden, indem Nukleinsäuremoleküle, die auf beliebige Weise außerhalb eines Organismus erzeugt wurden, in ein Virus, ein bakterielles Plasmid oder ein anderes Vektorsystem eingefügt werden und in einen Wirtsorganismus eingebaut werden, in dem sie natürlicherweise nicht vorkommen, in dem sie sich aber weiter vermehren können;
(2) Techniken, bei denen vererbbares Material, das außerhalb des Organismus hergestellt wurde, direkt in einen Organismus eingeführt wird, einschließlich Mikroinjektion, Makroinjektion und Mikroverkapselung;
(3) Zellfusion (einschließlich Protoplastenfusion) oder Hybridisierungstechniken, bei denen lebende Zellen mit neuen Kombinationen von vererbbarem genetischem Material durch die Fusion von zwei oder mehr Zellen mit Hilfe von Methoden gebildet werden, die in der Natur nicht vorkommen.
TEIL 2
Verfahren gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b, bei denen nicht davon ausgegangen wird, dass sie zu einer genetischen Veränderung führen, unter der Voraussetzung, dass sie nicht die Verwendung rekombinanter Nukleinsäuremoleküle oder genetisch veränderter Organismen beinhalten, die durch andere als die in Anhang I B ausgeschlossenen Verfahren/Methoden hergestellt wurden:
(1) In-vitro-Fertilisation,
(2) natürliche Prozesse wie: Konjugation, Transduktion, Transformation,
(3) Induktion von Polyploidie
Um festzustellen, ob Ihr Produkt für die „GMO-Free“-Zertifizierung in Frage kommt, bewertet BIORIUS die Rohstoffe in Ihren Kosmetikprodukten nach den oben genannten Standards.
Logo und Gültigkeit der Zertifizierung
Durch die Erfüllung der ‚GMO-frei‘-Zertifizierung erhält die Marke:
- ein signiertes Zertifikat
- das Recht, das BIORIUS-Logo „GVO-frei“ auf dem Etikett Ihrer zertifizierten Kosmetikprodukte zu verwenden.
Diese Zertifizierung bleibt gültig, solange sich die Zusammensetzung des kosmetischen Mittels nicht ändert.
Einige Marken, die sich für unsere Zertifizierungen entschieden haben:
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