EU Kosmetikverordnung

EU Cosmetics Regulation

Planen Sie den Verkauf Ihrer Kosmetika in
Europa?

EU-Verordnungen für Kosmetika: Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Markt für kosmetische Produkte in der Welt(geschätzt auf 9,9 Milliarden Euro zu Einzelhandelspreisen im Jahr 2021). Das Vereinigte Königreich gehört zu den drei führenden Kosmetikmärkten in Westeuropa nach Deutschland und Frankreich (gefolgt von Italien) und ist die achtgrößte Kosmetikindustrie der Welt, hinter den USA, China, Japan, Indien, Brasilien, Deutschland und Frankreich. Die Größe des globalen Kosmetikmarkts wird bis 2027 voraussichtlich um 25% wachsen, und Großbritannien wird oft als das größte Wachstum in Westeuropa in den nächsten Jahren angesehen.

Die EU-Kosmetikverordnung ist eine der kompliziertesten Kosmetikverordnungen der Welt

Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Gesetze erlassen, um Verbraucher, Tiere und die Umwelt besser zu schützen, die Endverbraucher besser zu informieren und die nationalen Gesetze zu harmonisieren. Daher muss jedes kosmetische Produkt, das auf dem europäischen Markt erhältlich ist, ob gegen Bezahlung oder kostenlos, eine lange Liste von gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Biorius, Spezialist für EU-Sicherheitsbewertungen von Kosmetika

Als Spezialist für die EU-Sicherheitsbewertung von Kosmetika und die EU-Kosmetikverordnung bietet Biorius seit mehr als 15 Jahren eine zuverlässige, schlüsselfertige Lösung für die Verifizierung und Registrierung von kosmetischen Produkten. Diese Lösung, die auf einer gründlichen Kenntnis der Gesetzgebung beruht, besteht aus einem Team von mehr als 50 wissenschaftlichen Beratern, die eine breite Palette von Fachkenntnissen und hochentwickelten IT-Tools anbieten, und ist der schnellste und zuverlässigste Weg, um Zugang zum europäischen Markt zu erhalten.

Wie kann Biorius Sie unterstützen?

Unser europäischer Registrierungsprozess erfordert 5 WICHTIGE SCHRITTE für kosmetische Produkte:

Schritt 1: Überprüfung der Formel

Dieser Schritt ist eine Voraussetzung für die Erstellung des CPSR(Cosmetic Product Safety Report) und die Überprüfung des Produktetiketts.

Die Rezepturüberprüfung ist eine sorgfältige Überprüfung Ihrer Kosmetikformel, um sicherzustellen, dass alle Inhaltsstoffe für die beabsichtigte Verwendung sicher sind und den EU-Kosmetikvorschriften entsprechen:

Schritt 2: Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR)

Der CPSR(Cosmetic Product Safety Report) A&B (unterzeichnet von einem Toxikologen) ist eine lange und komplexe Akte der EU-Kosmetikverordnung.

Der CPSR ist ein umfassendes Dokument, das von einem qualifizierten Toxikologen erstellt wurde. Dieser Sicherheitsbericht soll die sichere Verwendung des kosmetischen Mittels unterstützen und bestätigen. Dabei werden alle verfügbaren Informationen berücksichtigt, wie z. B. toxikologische Profile der einzelnen Inhaltsstoffe und Verunreinigungen, Testergebnisse, Zertifikate, Erklärungen, Rohstoffunterlagen usw. Die Einführung eines kosmetischen Mittels auf dem EU-Markt ohne ein hochwertiges CPSR ist ein schwerwiegender Verstoß, der in der Regel zum Rückzug vom Markt, zu erheblichen Geldstrafen und zu einer ernsthaften Schädigung des Rufs der Kosmetikmarke führt.

Der CPSR besteht aus zwei verschiedenen Teilen, Teil A und Teil B.

Teil A: Informationen zur Sicherheit von kosmetischen Produkten

Dieser Teil des Berichts enthält alle für die Bewertung des kosmetischen Mittels erforderlichen Daten.

Teil B: Bewertung der Sicherheit kosmetischer Mittel

Dieser Teil des Berichts enthält eine Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels und Schlussfolgerungen. Der Teil B ist unerlässlich, da er die Wirksamkeit und Sicherheit eines Produkts bescheinigt, bevor es in der EU auf den Markt kommt.

Schritt 3: Produktinformationsdatei (PID) und CPNP-Benachrichtigung

Eine PID (Produktinformationsdatei) ist eine vollständige regulatorische Datei für Kosmetika, die Folgendes enthält:

Eine Produktinformationsdatei ist ein umfangreiches und stark strukturiertes Dossier, das alle Informationen zu einem bestimmten kosmetischen Produkt enthält. Einige der Daten stammen von Produktherstellern, andere von unabhängigen Labors und wieder andere von einem ordnungsgemäß qualifizierten Sicherheitsgutachter. Erfahren Sie mehr über die Produktinformationsdatei (PID)

Sobald das PID ausgefüllt ist, kann das kosmetische Mittel bei der Europäischen Kommission über das CPNP(Cosmetic Product Notification Portal) elektronisch gemeldet werden, und es wird eine eindeutige CPNP-Nummer vergeben. Diese Nummer kann jederzeit vom Importeur und der verantwortlichen Person angefordert werden, insbesondere von Zollbeamten.

Mit anderen Worten: Eine Anmeldung ist eine Ankündigung an Europa, dass Sie ein Produkt in Europa verkaufen werden.

Technisch gesehen werden kosmetische Produkte in der EU nicht registriert, sondern nur gemeldet. Im Gegensatz zu anderen Ländern und Regionen, die eine Vorabgenehmigung der Produkte durch die zuständigen Behörden verlangen, ist in der EU eine Meldung erforderlich, bevor das Produkt auf dem Markt eingeführt werden kann. Das bedeutet, dass die Überprüfung durch die zuständigen Behörden nach der Einführung des Produkts auf dem EU-Markt erfolgt. Aus diesem Grund ist die Auswahl einer qualifizierten und kompetenten verantwortlichen Person besonders wichtig.

Schritt 4: Überprüfung von Etiketten und Ansprüchen

Die EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Kosmetika mögen sehr verwirrend erscheinen, und obwohl sie gemäß Artikel 6 der EU-Kosmetikverordnung in die Zuständigkeit der Händler fallen, sind und bleiben die Gestaltung und Herausgabe von Etiketten und Verpackungen ein kostspieliges Unterfangen für die Inhaber von Kosmetikmarken. Einige Elemente müssen in der Tat in alle Amtssprachen der Länder übersetzt werden, in denen die Produkte verkauft werden, und die Händler müssen sicherstellen, dass diese Informationen korrekt übersetzt werden. Etiketten nur in englischer Sprache sind in der Tat nicht immer ausreichend. Die Etiketten (oder bestimmte Teile der Etiketten) müssen in der Tat in die Landessprache übersetzt werden, aber das hängt wirklich von jedem EU-Land ab. Willkommen in der EU, einem der größten Märkte für kosmetische Produkte der Welt… und ihren 27 Ländern mit ihren 24 verschiedenen Sprachen!

Die Händler haben natürlich das volle Recht, Produkte abzulehnen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen würden.

Ein klares Etikett ist wichtig, um den Verbrauchern bei ihren Einkäufen zu helfen und ihre Gesundheit zu schützen. Alle wichtigen Informationen müssen zum Zeitpunkt des Kaufs für den Verbraucher leicht zugänglich, lesbar und verständlich sein. Die Regel ist eigentlich ganz einfach: Der Endverbraucher muss genau verstehen, was er kauft, wenn er das Produkt überprüft.

Ein Label Review ist eine vollständige Überprüfung von Verpackungen und Etiketten. Die Experten kontrollieren alles auf der Verpackung und den Etiketten: Angaben, PAO (Period After Opening), Warnhinweise, INCI-Liste, … .

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Label Review in Europa (vollständige Überprüfung und Überarbeitung der Etiketten und Claims unter Berücksichtigung aller europäischen Vorschriften) und eine Beratung zu spezifischen Claims oder Themen, die die Marke als Marketingtext bewerben möchte (durch ein anerkanntes und renommiertes Unternehmen wie Biorius) die beste Idee für Ihr Unternehmen ist.

Die gesetzliche Vertretung für Kosmetika wird in Europa als verantwortliche Person bezeichnet. Die verantwortliche Person ist mit vielen Pflichten verbunden und wird im Falle eines Verstoßes zur Verantwortung gezogen.

Eine einfache und leicht verständliche Erklärung für die verantwortliche Person ist:

Für jedes gemeldete Produkt wird im CPNP eine verantwortliche Person benannt. Neben anderen wichtigen Funktionen wird diese verantwortliche Person die Konformität der kosmetischen Mittel laufend sicherstellen und das PID bei Bedarf aktualisieren.

Kurz gesagt, die Rolle einer verantwortlichen Person bringt viele Verantwortlichkeiten mit sich und ist eine wichtige und heikle Angelegenheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Kosmetikmarken sollten wirklich Zeit in diesen entscheidenden Schritt investieren. Finden Sie heraus, wie Sie Ihre verantwortliche Person am besten auswählen

Erfahren Sie mehr über verantwortliche Personen und ihre Pflichten

EU-Kosmetik-Verordnung

Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen an Kosmetika sind in der Europäischen Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009 ) und damit zusammenhängenden Rechtsakten enthalten. Um diesen rechtlichen Rahmen zusammenzufassen, müssen fünf Hauptanforderungen erfüllt werden, bevor ein Produkt auf dem europäischen Markt erhältlich ist:

Überprüfung der Übereinstimmung der kosmetischen Formel (kosmetische Formulierung oder kosmetische Kontrollbestandteile)

Gemäß Artikel 14 (verbotene und eingeschränkte kosmetische Bestandteile), 15 (CMR-Bestandteile), 16 (Nanomaterialien), 17 (unvermeidbare Spuren verbotener Stoffe) und 18 (keine Tierversuche). Über diese Prüfung hinaus muss der zuständige Toxikologe feststellen, ob jeder legal verwendete Inhaltsstoff in der verwendeten Konzentration sicher ist. Schließlich müssen auch die Verbote und Beschränkungen der übergreifenden Rechtsakte (z. B. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase, Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über die Ozonschicht) berücksichtigt werden.

Eine verantwortliche Person mit Sitz im Gebiet der Europäischen Union

Muss gemäß Artikel 4 und Artikel 5 ernannt werden. Für ein importiertes kosmetisches Mittel ist jeder Importeur die verantwortliche Person für das spezifische kosmetische Mittel, das er auf den Markt bringt. Der Importeur kann jedoch durch ein schriftliches Mandat eine in der Europäischen Union ansässige Person als verantwortliche Person benennen, die diese Rolle schriftlich akzeptiert. Viele Importeure sind sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, die Rolle der verantwortlichen Person zu übernehmen. Es ist schwierig, erfordert zahlreiche Qualifikationen und ist mit wichtigen rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Daher wird empfohlen, dass außereuropäische Kosmetikmarken eine verantwortliche Person benennen, bevor sie sich an potenzielle Importeure wenden.

Eine CPNP-Nummer(Cosmetic Product Notification Portal)

Beschafft gemäß Artikel 13 und dem CPNP-Nutzungsleitfaden. Die Meldung von kosmetischen Produkten kann in exakten Konzentrationen, in Konzentrationsbereichen oder in Rahmenformulierungen erfolgen, je nach den Vorlieben der Kosmetikmarken. Jede Benachrichtigungsmethode hat ihre eigenen Regeln, Vorteile und Pflichten. Darüber hinaus müssen kosmetische Produkte, die Nanomaterialien enthalten, die nicht in den Anhängen der europäischen Kosmetikverordnung (geregelt in Artikel 14) aufgeführt sind, sechs Monate vor dem Inverkehrbringen des Produkts im CPNP (gemäß Artikel 16) gemeldet werden.

Eine Schwärzung einer Produktinformationsdatei (PID) und eines Berichts über die Sicherheit kosmetischer Mittel (CPSR)

Gemäß Artikel 3, Artikel 10, Artikel 11, Anhang I und damit zusammenhängenden Rechtstexten (z. B. Durchführungsbeschluss der Kommission Nr. 2013/674), europäischen Leitlinien (z. B. SCCS Notes of Guidance SCCS/1602/18) und internationalen Normen (z. B. IFRA-Standards) müssen konforme Kosmetiketiketten, die Artikel 19, Artikel 20 und damit zusammenhängende Rechtsvorschriften (z. B. "Gemeinsame Kriterien") erfüllen, mit der Richtlinie in Einklang stehen. Verordnung EU Nr. 655/2013 ) und Leitlinien (z.B. müssen sehr spezifische Regeln befolgt werden und der Teufel steckt im Detail). Zusätzlich zu diesen europäischen Anforderungen können je nach EU-Land, in dem das Produkt verkauft wird, auch eine Reihe von nationalen Bestimmungen gelten.

Wenn Sie den Absatz Ihrer Kosmetikprodukte in der EU fördern möchten, kann Biorius Ihnen dabei helfen. Biorius kann in der Tat den gesamten Prozess der EU-Kosmetikverordnung unterstützen.