Großbritannien Kosmetikverordnung

EU Cosmetics Regulation

Planen Sie, Ihre Kosmetika in Großbritannien zu verkaufen?

UK Cosmetic Regulations: Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Markt für kosmetische Produkte in der Welt(geschätzt auf 9,9 Milliarden Euro zu Einzelhandelspreisen im Jahr 2021). Das Vereinigte Königreich gehört zu den drei führenden Kosmetikmärkten in Westeuropa nach Deutschland und Frankreich (gefolgt von Italien) und ist die achtgrößte Kosmetikindustrie der Welt, hinter den USA, China, Japan, Indien, Brasilien, Deutschland und Frankreich. Die Größe des globalen Kosmetikmarkts wird bis 2027 voraussichtlich um 25% wachsen, und Großbritannien wird oft als das größte Wachstum in Westeuropa in den nächsten Jahren angesehen.

Die britische Kosmetikverordnung ist eine der kompliziertesten Kosmetikverordnungen der Welt.

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union formell am 31. Januar 2020 verlassen, aber die britische Kosmetikverordnung geht auf die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 zurück. Kosmetikunternehmen hatten bis zum 31. Dezember 2020 (Übergangsfrist) Zeit, die Anforderungen der „The Product Safety and Metrology etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019, Schedule 34“, die sogenannten „UK Cosmetic Regulations“, zu erfüllen. Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Gesetze erlassen, um Verbraucher, Tiere und die Umwelt besser zu schützen, die Endverbraucher besser zu informieren und die nationalen Gesetze zu harmonisieren. Daher muss jedes kosmetische Produkt, das auf dem britischen Markt erhältlich ist, ob gegen Bezahlung oder kostenlos, eine lange Liste von gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Ein Unternehmen, das kosmetische Produkte im Vereinigten Königreich vertreibt oder vermarkten möchte, muss danach von einer verantwortlichen Person mit Sitz im Vereinigten Königreich vertreten werden und die unten aufgeführten Anforderungen erfüllen.

Bevor Sie Ihre Marke in Großbritannien auf den Markt bringen, sollten Sie darauf achten, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen, denn diese können sich langfristig auf Ihren Erfolg auswirken. Wir empfehlen Ihnen, einen qualifizierten Partner zu wählen, der Ihre Entwicklung auf beiden Seiten des Kanals unterstützt. Biorius sichert Ihre Präsenz sowohl in der EU als auch in Großbritannien, indem wir zertifizieren, dass Ihre Produkte in beiden Gebieten konform sind!

Biorius, Spezialist für EU- und UK-Sicherheitsbewertungen von Kosmetika

Als Spezialist für EU&UK-Sicherheitsbewertungen von Kosmetika und EU&UK-Kosmetikregulierung seit mehr als 15 Jahren bietet Biorius eine zuverlässige, schlüsselfertige Lösung für die Verifizierung und Registrierung von kosmetischen Produkten auf effektive Weise. Diese Lösung, die auf einer gründlichen Kenntnis der Gesetzgebung beruht, besteht aus einem Team von mehr als 50 wissenschaftlichen Beratern, die eine breite Palette von Fachkenntnissen und hochentwickelten IT-Tools anbieten, und ist der schnellste und zuverlässigste Weg, um Zugang zum europäischen und britischen Markt zu erhalten.

Wie kann Biorius Sie unterstützen?

Unser europäischer Registrierungsprozess erfordert 5 WICHTIGE SCHRITTE für kosmetische Produkte:

Schritt 1: Überprüfung der Formel

Dieser Schritt ist eine Voraussetzung für die Erstellung des CPSR(Cosmetic Product Safety Report) und die Überprüfung des Produktetiketts.

Die Rezepturprüfung ist eine sorgfältige Überprüfung Ihrer Kosmetikformel, um sicherzustellen, dass alle Inhaltsstoffe für die vorgesehene Verwendung sicher sind und der europäischen Kosmetikverordnung entsprechen:

Schritt 2: Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR)

Der CPSR(Cosmetic Product Safety Report) A&B (unterzeichnet von einem Toxikologen) ist eine lange und komplexe Akte der EU-Kosmetikverordnung.

Der CPSR ist ein umfassendes Dokument, das von einem qualifizierten Toxikologen erstellt wurde. Dieser Sicherheitsbericht soll die sichere Verwendung des kosmetischen Mittels unterstützen und bestätigen. Dabei werden alle verfügbaren Informationen berücksichtigt, wie z. B. toxikologische Profile der einzelnen Inhaltsstoffe und Verunreinigungen, Testergebnisse, Zertifikate, Erklärungen, Rohstoffunterlagen usw. Die Einführung eines kosmetischen Mittels auf dem EU-Markt ohne ein hochwertiges CPSR ist ein schwerwiegender Verstoß, der in der Regel zum Rückzug vom Markt, zu erheblichen Geldstrafen und zu einer ernsthaften Schädigung des Rufs der Kosmetikmarke führt.

Der CPSR besteht aus zwei verschiedenen Teilen, Teil A und Teil B.

Teil A: Informationen zur Sicherheit von kosmetischen Produkten

Dieser Teil des Berichts enthält alle für die Bewertung des kosmetischen Mittels erforderlichen Daten.

Teil B: Bewertung der Sicherheit kosmetischer Mittel

Dieser Teil des Berichts enthält eine Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels und Schlussfolgerungen. Der Teil B ist unerlässlich, da er die Wirksamkeit und Sicherheit eines Produkts bescheinigt, bevor es in der EU auf den Markt kommt.

Schritt 3: Produktinformationsdatei(PID) und CPNP-Benachrichtigung

Eine PID (Produktinformationsdatei) ist eine vollständige regulatorische Datei für Kosmetika, die Folgendes enthält:

Eine Produktinformationsdatei ist ein umfangreiches und stark strukturiertes Dossier, das alle Informationen zu einem bestimmten kosmetischen Produkt enthält. Einige der Daten stammen von Produktherstellern, andere von unabhängigen Labors und wieder andere von einem ordnungsgemäß qualifizierten Sicherheitsgutachter. Erfahren Sie mehr über die Produktinformationsdatei (PID)

Sobald das PID ausgefüllt ist, kann das kosmetische Mittel bei der Europäischen Kommission über das CPNP(Cosmetic Product Notification Portal) elektronisch gemeldet werden, und es wird eine eindeutige CPNP-Nummer vergeben. Diese Nummer kann jederzeit vom Importeur und der verantwortlichen Person angefordert werden, insbesondere von Zollbeamten.

Mit anderen Worten: Eine Anmeldung ist eine Ankündigung an Europa, dass Sie ein Produkt in Europa verkaufen werden.

Technisch gesehen werden kosmetische Produkte in der EU nicht registriert, sondern nur gemeldet. Im Gegensatz zu anderen Ländern und Regionen, die eine Vorabgenehmigung der Produkte durch die zuständigen Behörden verlangen, ist in der EU eine Meldung erforderlich, bevor das Produkt auf dem Markt eingeführt werden kann. Das bedeutet, dass die Überprüfung durch die zuständigen Behörden nach der Einführung des Produkts auf dem EU-Markt erfolgt. Aus diesem Grund ist die Auswahl einer qualifizierten und kompetenten verantwortlichen Person besonders wichtig.

Schritt 4: Überprüfung von Etiketten und Ansprüchen

Die EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Kosmetika mögen sehr verwirrend erscheinen, und obwohl die Verantwortung dafür bei den Händlern liegt (gemäß Artikel 6 der EU-Kosmetikverordnung), sind und bleiben die Gestaltung und Herausgabe von Etiketten und Verpackungen eine kostspielige Angelegenheit für die Inhaber von Kosmetikmarken. Einige Elemente müssen in der Tat in alle offiziellen Sprachen der Länder, in denen die Produkte verkauft werden, übersetzt werden, und die Händler müssen sicherstellen, dass diese Informationen ordnungsgemäß übersetzt werden. Etiketten nur in englischer Sprache sind in der Tat nicht immer ausreichend. Die Etiketten (oder bestimmte Teile der Etiketten) müssen in der Tat in die Landessprache übersetzt werden, aber das hängt wirklich von jedem EU-Land ab. Willkommen in der EU, einem der größten Märkte für kosmetische Produkte der Welt… und ihren 27 Ländern mit ihren 24 verschiedenen Sprachen!

Die Händler haben natürlich das volle Recht, Produkte abzulehnen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen würden.

Ein klares Etikett ist wichtig, um den Verbrauchern bei ihren Einkäufen zu helfen und ihre Gesundheit zu schützen. Alle wichtigen Informationen müssen zum Zeitpunkt des Kaufs für den Verbraucher leicht zugänglich, lesbar und verständlich sein. Die Regel ist eigentlich ganz einfach: Der Endverbraucher muss genau verstehen, was er kauft, wenn er das Produkt überprüft.

Ein Label Review ist eine vollständige Überprüfung von Verpackungen und Etiketten. Die Experten kontrollieren alles auf der Verpackung und den Etiketten: Angaben, PAO (Period After Opening), Warnhinweise, INCI-Liste, … .

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Label Review in Europa (vollständige Überprüfung und Überarbeitung der Etiketten und Claims unter Berücksichtigung aller europäischen Vorschriften) und eine Beratung zu spezifischen Claims oder Themen, die die Marke als Marketingtext bewerben möchte (durch ein anerkanntes und renommiertes Unternehmen wie Biorius) die beste Idee für Ihr Unternehmen ist.

Die gesetzliche Vertretung für Kosmetika in Großbritannien wird als verantwortliche Person bezeichnet. Die verantwortliche Person ist mit vielen Pflichten verbunden und wird im Falle eines Verstoßes zur Verantwortung gezogen.

Eine einfache und leicht verständliche Erklärung für die verantwortliche Person ist:

Für jedes gemeldete Produkt wird im SCPN eine verantwortliche Person benannt. Neben anderen wichtigen Funktionen wird diese verantwortliche Person die Konformität der kosmetischen Mittel laufend sicherstellen und das PID bei Bedarf aktualisieren.

Kurz gesagt, die Rolle einer verantwortlichen Person bringt viele Verantwortlichkeiten mit sich und ist eine wichtige und heikle Angelegenheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Kosmetikmarken sollten wirklich Zeit in diesen entscheidenden Schritt investieren. Finden Sie heraus, wie Sie Ihre verantwortliche Person am besten auswählen

Erfahren Sie mehr über verantwortliche Personen und ihre Pflichten