Italienische Umweltkennzeichnung auf 2022 verschoben und weitere Klarstellungen.

Italien Flagge

Italien hat die sogenannte „Umweltkennzeichnung“ eingeführt, die wir bereits in unserem früheren Artikel „Anwendung der italienischen Umweltkennzeichnung auf kosmetische Produkte“ diskutiert und analysiert haben . Die Kennzeichnung ist in Italien auf allen Verpackungen vorgeschrieben, auch auf Kosmetika. Ihr Ziel ist es, die Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden und zu verringern und gleichzeitig ein hohes Maß an Umweltschutz zu gewährleisten.

[Update 2022]

Das Gesetz Nr. 15 vom25. Februar 2022 wurde im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) veröffentlicht, mit dem das Gesetzesdekret vom 30. Dezember 2021 Nr. 1 umgewandelt wird. 228 (die sogenannte DL Milleproroghe).

Art. 11 dieser neuen Bestimmung hat die Verpflichtungen für die Umweltkennzeichnung, die zuvor auf den 30. Juni 2022 festgelegt waren, weiter verschoben. Er sieht nämlich die Aussetzung der Kennzeichnungspflicht ab dem 31 . Dezember 2022 sowie die Möglichkeit vor, Lagerbestände von bereits in Verkehr gebrachten oder gekennzeichneten Produkten bis zum 1. Januar 2023 zu vermarkten. Darüber hinaus sieht die Bestimmung eine Frist von 90 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzesdekrets vor, innerhalb derer das Ministerium für den ökologischen Wandel (MITE) die technischen Richtlinien für die Umweltkennzeichnung mittels eines nicht-regulatorischen Dekrets verabschieden wird.

Updates zur italienischen Umweltkennzeichnung

Die Anwendung dieser Kennzeichnung wurde bereits im ersten Halbjahr 2021 teilweise ausgesetzt, aber ein neues Gesetz(Gesetz Nr. 69 vom 21. Mai 2021, das das so genannte „Decreto Sostegni“ umsetzt) hat alle Anforderungen an die Umweltkennzeichnung auf Anfang 2022 verschoben.

Dies bedeutet, dass nicht nur die entsprechenden Angaben zur Entsorgung ausgesetzt wurden, sondern auch die Angabe der Art des Verpackungsmaterials mit Hilfe des alphanumerischen Codes gemäß der Entscheidung 97/129/EG.

Das oben erwähnte Gesetz sieht auch vor, dass „Produkte, die nicht den Anforderungen von Art. 219, Absatz 5 vorgeschrieben sind und am 1. Januar 2022 bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet sind, vermarktet werden können, solange der Vorrat reicht.“.

Darüber hinaus hat das Ministerium für den ökologischen Wandel (Ministero della Transizione Ecologica – MITE) ein Rundschreiben veröffentlicht, das einige Klarstellungen zur Umweltkennzeichnung enthält:

  1. Verantwortliche Subjekte für Umweltkennzeichnungspflichten
  2. Neutrale Verpackung, was die Transportverpackung betrifft
  3. Klein, mehrsprachig und Importverpackung
  4. Verpackung für den Export
  5. Verwendung von digitalen

Biorius kann Ihnen helfen, mit dem anspruchsvollen und sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld zurechtzukommen und hält Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.

Author