Mehrere wichtige kosmetische Inhaltsstoffe werden derzeit von der EU-Kommission reguliert. Die größte Unsicherheit betrifft den Zeitplan für die Durchsetzung und Umsetzung dieser neuen Risikomanagementmaßnahmen.
Biorius informierte Sie über verschiedene aktuelle Themen und stellte Vermutungen darüber an, wann diese Änderungen der EU-Kosmetikverordnung veröffentlicht werden würden. Tatsache ist, dass die meisten dieser regulatorischen Entwicklungen mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet. Mit diesem Informationsschreiben möchte Biorius über den Stand dieser aktuellen regulatorischen Entwicklungen berichten und erklären, warum sie sich verzögert haben.
Die Bearbeitung laufender Dossiers wurde von der EU-Kommission aufgrund wichtiger organisatorischer Veränderungen erheblich verlangsamt oder sogar auf Eis gelegt. Diese Veränderungen fanden zufällig auf mehreren Ebenen der Regierungsführung statt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Politische Veränderungen in der EU-Kommission
Nach den Europawahlen vom 22. bis 25. Mai 2014 nahm ein neues EU-Parlament Gestalt an und eine neue Kommission wurde ernannt. Jean-Claude Juncker, der am 15. Juli 2014 vom Parlament bestätigt wurde, ist seit dem 1. November 2014 der neue Präsident der EU-Kommission.
Die von Juncker ernannte neue EU-Kommission ist viel politischer als das Kommissionskollegium von Manuel Barroso, hat eine andere Struktur und setzt eindeutig andere Prioritäten. Während die EU-Kommission relativ flach strukturiert ist (mit dem Präsidenten und so vielen Kommissaren, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die alle die gleiche Hierarchieebene haben), besteht Junckers Kommission aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem Hohen Vertreter, fünf Vizepräsidenten (auch Superkommissare genannt) und zwanzig Kommissaren.
Änderungen im Organigramm
Bemerkenswert ist auch, dass die Zuständigkeit für die Verwaltung von Gesundheitstechnologie und Kosmetika in Junckers Kommission von der GD SANCO (Referat B2) auf die GD GROWTH (Referat D4) übergegangen ist. Das hochrangige Personal wurde komplett umstrukturiert und die bisherige Leiterin der Abteilung Gesundheitstechnologie und Kosmetik, Sabine Lecrenier, wurde durch Salvatore d’Acunto ersetzt.
Änderungen im Personalbestand der Abteilung
Fast ebenso wichtig wie die oben genannten Punkte ist, dass das Personal der Abteilung für Gesundheitstechnologie und Kosmetika in den letzten Monaten aus verschiedenen Gründen teilweise ausgetauscht wurde und das neue Personal noch relativ wenig Erfahrung mit den laufenden Dossiers hat.
Konsequenzen
Was bedeutet das in Bezug auf die praktischen Konsequenzen für die aktuellen regulatorischen Entwicklungen? Es wäre spekulativ, wenn Biorius ein neues Datum für die Veröffentlichung jedes laufenden Dossiers berechnen würde. Es kann jedoch zumindest berichtet werden, dass die Änderung zu Duftstoffallergenen voraussichtlich im Februar 2016 in Kraft treten wird (statt im Mai-Juni 2015!). Diese Information stammt direkt von der IFRA. Ein Informationsschreiben mit weiteren Einzelheiten zu diesem Thema wird in Kürze veröffentlicht.
Darüber hinaus erhielt Biorius viele Fragen zum Thema Zinkoxid, da die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung, die darauf abzielt, diesen Inhaltsstoff in Anhang VI (Positivliste der UV-Filter) der EU-Kosmetikverordnung aufzunehmen, von den Kosmetikherstellern mit Spannung erwartet wird. Auf der Grundlage der jüngsten wissenschaftlichen Stellungnahmen des SCCS zu diesem Thema und dem Austausch zwischen der EU-Kommission, der Industrie und
der EU-Mitgliedstaaten kann Biorius mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Ergänzung des Anhangs eines Tages kommen wird, auch wenn es keine Gewissheit über das Datum gibt. Nachdem die Industrie die Definition von „sprühbaren Produkten“ in Frage gestellt hatte, überarbeitete der SCCS am 16. Dezember 2014 seine letzte Stellungnahme und bestätigte, dass Zinkoxid für die Verwendung in allen Produkten sicher ist, auch in sprühbaren Produkten, mit Ausnahme von Kosmetika, die mit Hilfe von Treibgas abgegeben werden, das lungengängige Partikel erzeugt. Aus wissenschaftlicher Sicht scheint nun alles klar zu sein und die Änderung sollte nun
von der EU-Kommission formell validiert werden.