Die von der Regierung des Vereinigten Königreichs festgelegte ursprüngliche Übergangsfrist für die UKCA-Kennzeichnung und -Etikettierung ist verlängert worden.
Verlängerung der Übergangsfrist: Am 14. November 2022 legte die Regierung dem Parlament ein Gesetz zur Verlängerung der Übergangsfrist für UKCA-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2024 und die Rückstellungen für UKCA-KennzeichnungAngaben zum Importeur und zu den verantwortlichen Personen bis zum 31. Dezember 2027, sofern die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU enthalten sind.
So können die vorhandenen Bestände ihren Weg durch die Lieferkette finden und spiegeln die typische Haltbarkeit eines Kosmetikprodukts und die Etikettierungszyklen des Unternehmens wider.
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