Neuer zugelassener UV-Filter in der EU

Die Europäische Kommission hat im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit(SCCS/1605/19) die Verwendung von Methoxypropylamino Cyclohenyliden Ethoxyethylcyanoacetat (CAS-Nummer 1419401-88-9) als UV-Filter genehmigt. Nach unserem besten Wissen ist dieser neue Inhaltsstoff ein vielversprechender UVA-Filter mit einer λmax von 385 nm.

Mit der Verordnung EU Nr. 2020/1684 der Kommission wird Methoxypropylamino Cyclohenyliden Ethoxyethylcyanoacetat in den Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 unter Eintrag 32 mit den folgenden Verwendungsbedingungen aufgenommen:

  • Maximale Konzentration von 3% (in allen Produktkategorien)
  • Nicht für Anwendungen verwenden, die zu einer Exposition der Lunge des Endanwenders durch Einatmen führen können
  • Nicht zusammen mit nitrosierenden Mitteln verwenden – maximaler Nitrosamingehalt: 50 μg/kg
  • In nitritfreien Behältern aufbewahren

Diese Verordnung (EU) 2020/1684 der Kommission trat am3. Dezember 2020 in Kraft.

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Mit freundlichen Grüßen,

Autor: Frau Stéphanie Annet, EU-Regulierungsbeauftragte

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