Die Verordnung (EU) Nr. 2016/314 wurde gerade veröffentlicht und wird am 25. März 2016 in Kraft treten. Diese neue Rechtsvorschrift berücksichtigt die jüngsten toxikologischen Untersuchungen, die zu Ethoxydiglykol durchgeführt wurden, und führt auf dieser Grundlage Verwendungsbeschränkungen ein. Ethoxydiglykol, auch bekannt als DEGEE (CAS 111-90-0), ist ein kosmetischer Inhaltsstoff, der in vielen Produktkategorien als Lösungsmittel verwendet wird, insbesondere in Haarstylingprodukten, Gesichtscremes und Parfüms.
Warum ist Ethoxydiglykol verboten? Ethoxydiglykol ist aufgrund seines potenziellen Risikos, Nierenschäden zu verursachen, verboten. Neue Vorschriften beschränken seine Verwendung auf bestimmte Konzentrationen in verschiedenen kosmetischen Produkten und verbieten es vollständig in Produkten für Augen und Mund. Außerdem wurden strenge Reinheitskriterien für den Verunreinigungsgrad von Ethylenglykol festgelegt.
Vor allem wegen des Risikos von Nierenschäden haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten die folgenden Einschränkungen beschlossen:
Produkttyp | Maximum Use Level |
Oxidative Haarfärbemittel | 7 % |
Nicht-oxidative Haarfärbemittel | 5 % |
Abspülbare Produkte außer Haarfärbemitteln | 10 % |
Anderes kosmetisches Mittel, das nicht gesprüht wird | 2.6 % |
Die folgenden Sprühprodukte: feine Parfüms, Haarsprays, Antitranspirantien und Deodorantien | 2.6 % |
Außerdem wird die Verwendung von Ethoxydiglycol in Augen- und Mundpflegeprodukten verboten. Schließlich wurde ein strenges Reinheitskriterium festgelegt: Der Gehalt an Ethylenglykol-Verunreinigungen in Ethoxydiglykol muss ≤ 0,1 % sein.
Die Anwendung der oben genannten Beschränkungen wurde aufgeschoben, um der Industrie die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Anpassungen der Produktformulierungen vorzunehmen. Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung haben Sie zwölf Monate Zeit, um konforme Produkte in Verkehr zu bringen und nicht konforme Produkte vom Markt zu nehmen.
Mit anderen Worten, die Beschränkungen für Ethoxydiglykol werden am 25. März 2017 in Kraft treten.
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