Die Europäische Kommission einen neuen Konservierungsstoff in den Anhang V der Europäischen Kosmetikverordnung aufgenommen, nämlich Hydroxyethoxyphenylbutanon (HEPB, CAS 569646-79-3).
Die maximale Verwendungsmenge für diesen neuen Eintrag entspricht den Empfehlungen des SCCS, nämlich 0,7 % in allen Produktkategorien. Die Verordnung EU Nr. 2019/1858 ist hier verfügbar.