BHT (Butyliertes Hydroxytoluol)

SCCS-Stellungnahme zu butyliertem Hydroxytoluol

BHT (Butyliertes Hydroxytoluol) (CAS-Nr. 128-37-0, EG-Nr. 204-881-4) ist Teil der Prioritätenliste und der Wissenschaftliche Rat für Konsumgüter (SCCS) hat am2. Dezember 2021 seine Stellungnahme zu BHT veröffentlicht.

Auf der Grundlage einer Sicherheitsbewertung und unter Berücksichtigung der Bedenken im Zusammenhang mit den potenziell endokrinen Eigenschaften von BHT ist der SCCS der Ansicht, dass BHT als Inhaltsstoff bis zu einer maximalen Konzentration von sicher ist:

  • 0,1% in Zahnpasta
  • 0,001% in Mundwasser
  • 0,8% in anderen kosmetischen Produkten zum Auftragen und Abspülen

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, um die in der SCCS-Stellungnahme genannten Höchstgehalte in den Anhang III der europäischen Kosmetikverordnung aufzunehmen.

Die Termine für die Anwendung dieses zukünftigen Verordnungsentwurfs werden noch diskutiert, könnten aber so kurz wie möglich sein:

  • 6 Monate für das Inverkehrbringen vorschriftsmäßiger Produkte
  • 12 Monate für die Rücknahme eines nicht konformen Produkts vom Markt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen CRM(Customer Relationship Manager).

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