Übergangsfrist verlängert!
Am14. November 2022 hat die Regierung des Vereinigten Königreichs die ursprüngliche Übergangsfrist für die UKCA-Kosmetikkennzeichnung verlängert.
Fristen und was es bedeutet
Nachfolgend finden Sie weitere Einzelheiten zur verlängerten Übergangsfrist für die UKCA-Kosmetikkennzeichnung und -markierung:
- UKCA-Kennzeichnungsvorschriften: bis 31. Dezember 2024 (vorher 31. Dezember 2023);
- UKCA-Kennzeichnung, Informationen für Importeure und Informationen für verantwortliche Personen: bis 31. Dezember 2027 (vorher 31. Dezember 2025).
Einer der Vorteile dieser Gesetzgebung besteht natürlich darin, dass die vorhandenen Bestände ihren Weg durch die Lieferkette finden und die typische Haltbarkeitsdauer von Kosmetika und die Kennzeichnungszyklen der Unternehmen widerspiegeln.
Was ist zu tun?
Wir raten Ihnen, die spezifischen Rechtsvorschriften zu konsultieren, da für jede Produktkategorie andere Regeln gelten.
Hier die Verordnung 2009/1223 und die Cosmetic Products Enforcement Regulations 2013: Großbritannien.
Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Seite zu den britischen Regulierungsbehörden.
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