Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien (REACH)
Seit dem 31. Mai 2008 gilt die europäische REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) für alle chemischen Stoffe, die in der Europäischen Union hergestellt oder eingeführt werden. Das bedeutet, dass nur Stoffe, die vom Hersteller oder Importeur gemäß der REACH-Verordnung registriert wurden, in kosmetischen Produkten, die für den Verkauf auf dem europäischen Markt bestimmt sind, zugelassen sind. Außerdem gelten Sie als Importeur eines Fertigerzeugnisses auch als Importeur aller darin enthaltenen Zutaten/Stoffe und müssen diese möglicherweise registrieren lassen. Diese REACH-Verpflichtung gilt für fast alle Arten von Produkten, einschließlich Kosmetika, Reinigungsmittel, Biozide, Raumdüfte, etc…. (Arzneimittel, Lebens- oder Futtermittel sind ausgeschlossen)
Einzelheiten zu den Anforderungen für kosmetische Fertigprodukte finden Sie in diesem Artikel auf unserem Blog.
Da das Kernprinzip der REACH-Verordnung “keine Daten, kein Markt” lautet, kann sie erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, einschließlich Kosmetikmarken, haben, da der Handel mit Produkten, deren REACH-Rückverfolgbarkeit nicht genehmigt wurde, verweigert werden kann. BIORIUS bietet allen Mitgliedern der Lieferkette des Kosmetikmarkts (Lieferanten von Inhaltsstoffen, Hersteller, Marken und Händler) Unterstützung bei der Bewertung und Erfüllung ihrer REACH-Verpflichtungen.
REACH-Dienstleistungen für Fertigerzeugnisse
Biorius kann Ihnen helfen, Ihre REACH-Verantwortlichkeiten für Ihre Kosmetik-, Waschmittel-, Biozid- oder Raumduftprodukte sowie Ihre Kommunikation mit anderen Mitgliedern der Lieferkette zu bewerten und zu verwalten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Dienstleistungen zur Registrierung von Stoffen
Wenn Sie Stoffe im Rahmen von REACH registrieren müssen, kann BIORIUS Ihnen bei der Erstellung und Verwaltung Ihres Einreichungsdossiers helfen und die Rolle Ihres “Alleinvertreters” übernehmen.
Andere EU-Dienstleistungen
Neben den typischen Dienstleistungen für kosmetische Produkte kann BIORIUS Ihnen auch bei vielen anderen regulatorischen Prozessen und Verpflichtungen helfen:
- REACH
Bewertung, Aktualisierung des Dossiers, Prüfung der Einhaltung der Vorschriften, Beschränkung - Benachrichtigungen
Giftnotrufzentralen, SVHC in Artikeln oder Prior Informed Consent (PIC) - CLP-Klassifizierung & MSDS-Erstellung
- Etikettierung
- Brexit-Management
Kontaktieren Sie uns
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Als Spezialist für kosmetische Verordnungen seit mehr als 15 Jahren bietet Biorius eine zuverlässige, schlüsselfertige Lösung für die Platzierung von Kosmetikprodukten auf verschiedenen Märkten:
- Erstklassige Spezialisten für kosmetische Vorschriften in Europa, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und in mehr als 60 Ländern
- 50 Regulierungsexperten, Toxikologen, Pharmazeuten und Chemiker sind für Sie da.
- Ein einzigartiges Modell, das Ihnen sowohl die schnellstmögliche Bearbeitung als auch hochwertige Dienstleistungen garantiert. Neugierig? Fragen Sie uns, um mehr zu erfahren!
- Keine versteckten Kosten: Biorius berechnet Ihnen keine Kosten für Fragen, Anrufe oder Treffen.
- Ein erstklassiges IT-Tool, das kostenlos ist und Ihnen viel Zeit spart.
- Mehr als 1.500 internationale Kunden haben sich bereits für Biorius entschieden!
- Wir haben mehr als 100.000 Produkte bewertet und in den 15 Jahren unseres Bestehens die Einhaltung der Vorschriften stets erfolgreich gehandhabt.
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