Die Omnibus-VI-Verordnung ist veröffentlicht worden. Sie besteht in einem Verbot von 30 als CMR eingestuften Inhaltsstoffen in Kosmetika in Europa.
Omnibus-VI-Verordnung: Die Kosmetikindustrie wird vor allem von dem Verbot von Margoza-Extrakt, Theophyllin, Pentanatriumpentetat, Pentetinsäure, Trimethylolpropantriacrylat sowie Benzophenon und Cumol (beide hauptsächlich als Duftstoffe verwendet oder in diesen enthalten) betroffen sein. Alle betroffenen Stoffe sind im Anhang dieses Informationsschreibens aufgeführt, wobei die wichtigsten kosmetischen Inhaltsstoffe gelb hervorgehoben sind.
Das Antragsdatum ist der 1. Dezember 2023. Das bedeutet, dass kein Produkt, das diese Inhaltsstoffe enthält, nach diesem Datum auf dem Markt erhältlich sein darf.
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Vielen Dank an Stéphanie Annet für die Erstellung dieses Artikels.
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