Discover how the 2019 Omnibus Regulation impacts cosmetics, including new restrictions on Salicylic Acid and updates on prohibited substances.

FRANKREICH – Neue Kennzeichnungsvorschriften für Leave-on-Produkte, die Phenoxyethanol enthalten

Die französischen Behörden werden in Kürze eine neue gesetzliche Vorschrift in Bezug auf Phenoxyethanol-haltige Leave-on-Produkte veröffentlichen (ANSM-Beschluss vom 13. März 2019). Es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung, die Artikel 27 der Europäischen Kosmetikverordnung, die Schutzklausel, auslöst. Diese Anforderung bleibt bestehen, bis eine formelle Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen wird.

Die Produktetiketten aller kosmetischen Produkte, die auf der Haut verbleiben (mit Ausnahme von Deodorants, Haarstyling- und Make-up-Produkten), müssen den Warnhinweis „Nicht auf dem Windelbereich von Kindern unter 3 Jahren verwenden“ enthalten, der auf Französisch mit „Ne pas utiliser sur le siège des enfants de 3 ans et moins“ übersetzt werden kann. Alle Produktkategorien, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind, sind davon betroffen, unabhängig von der beabsichtigten Verwendung (z.B. werden Anti-Falten-Gesichtscremes den neuen Warnhinweis tragen).

Die Übergangsfrist beträgt 9 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung auf der ANSM-Website. Die Veröffentlichung sollte in den nächsten Tagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist (ca. Mitte Dezember 2019) müssen alle betroffenen Produkte, die auf dem französischen Markt erhältlich sind, den neuen Warnhinweis tragen.

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