Kennzeichnungspflichten für Kosmetika in der EU und Großbritannien

Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika sind ziemlich kompliziert und in Europa sogar noch komplizierter! Es ist eine großartige Idee, mit dem Verkauf Ihrer Kosmetikprodukte in der EU und in Großbritannien zu beginnen, denn diese Märkte für Kosmetika und Körperpflegeprodukte sind neben den USA die größten Märkte für Kosmetikprodukte in der Welt (mit einem Wert von 80 Mrd. € zum Einzelhandelsverkaufspreis im Jahr 2021). Die größten nationalen Märkte für Kosmetika und Körperpflegeprodukte in Europa sind: Deutschland (€13,6 Milliarden), Frankreich (€12,0 Milliarden), Italien (€10,6 Milliarden), Großbritannien (€9,9 Milliarden), Spanien (€6,9 Milliarden) und Polen (€4,0 Milliarden).

Anforderungen an die Kennzeichnung kosmetischer Produkte

Seien Sie vorsichtig, denn die Kennzeichnungsvorschriften für kosmetische Produkte in Europa sind in der Tat eine heikle Angelegenheit und Etiketten nur in englischer Sprache sind in der Tat nicht immer ausreichend. Die Etiketten (oder bestimmte Teile der Etiketten) müssen in der Tat in die Landessprache übersetzt werden, aber das hängt wirklich von jedem EU-Land ab… und Biorius, Ihr Experte für Kosmetikregulierung, kann Sie beraten und die Übersetzungen im Rahmen eines zusätzlichen Services für Sie erledigen.

Die Risiken, die mit der Nichtbeachtung dieser Vorschrift verbunden sind, hängen von dem Land ab, in dem die Kontrollen durchgeführt werden. Für Italien müssen Sie zum Beispiel das LEGISLATIVDEKRET vom 4. Dezember 2015, n. 204 Sanktionierung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Der Art. 5 dieses Dekrets berichtet: Verstoß gegen die Verpflichtungen, die sich aus Artikel 6 der Verordnung über die Verpflichtungen von Händlern ergeben. Der Händler, der die in Artikel 6, Absatz 2 der Verordnung genannten Überprüfungen (zu denen auch die hier besprochene Kennzeichnung gehört) nicht durchführt, wird mit einer Geldstrafe von 3.000€ bis 30.000€ bestraft.

Kennzeichnungspflicht für Kosmetika: Willkommen in der EU und ihren 27 Ländern und 24 Sprachen

Die EU ist einer der größten Märkte für Kosmetikprodukte in der Welt! Um den Verbrauchern bei ihren Einkäufen zu helfen und ihre Gesundheit zu schützen, müssen alle wichtigen Informationen zum Zeitpunkt des Kaufs für den Verbraucher immer leicht zugänglich, lesbar und verständlich sein.

Um diese komplexen und lästigen Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika (und die zeitaufwändigen Übersetzungen der Etiketten in verschiedene Sprachen) zu vermeiden, mag es verlockend erscheinen, mit dem Vereinigten Königreich zu beginnen, der achtgrößten Kosmetikindustrie der Welt… aber das verschafft Ihnen keinen angemessenen Zugang zu anderen Ländern, zum Beispiel in der EU.

Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika sind eigentlich recht einfach

Der Endverbraucher muss genau verstehen, was er kauft, wenn er das Produkt überprüft.

Kurze Erinnerung an die Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika in Europa

Die EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Kosmetika mögen sehr verwirrend erscheinen, und obwohl die Verantwortung dafür bei den Vertreibern liegt (gemäß Artikel 6 der EU-Kosmetikverordnung), ist und bleibt die Gestaltung und Herausgabe von Etiketten und Verpackungen eine kostspielige Angelegenheit für die Inhaber von Kosmetikmarken.

Einige Elemente müssen in der Tat in alle offiziellen Sprachen der Länder, in denen die Produkte vermarktet werden, übersetzt werden, und die Vertriebshändler müssen sicherstellen, dass diese Informationen ordnungsgemäß übersetzt werden.

Die Händler haben natürlich das volle Recht, Produkte abzulehnen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen würden.

Minimale gesetzliche Anforderungen durch die Europäische Kosmetikverordnung

Gemäß Artikel 19 §5 der EU-Kosmetikverordnung

  • Der nominale Inhalt
  • Die PaO(Period after Opening) oder das Mindesthaltbarkeitsdatum (oder das kosmetische Verfallsdatum), mit dem Satz „Mindestens haltbar bis…“ wird verwendet.
  • Die Warnhinweise, Hinweise zur vorsichtigen Verwendung
  • Die Funktion des kosmetischen Mittels (nicht obligatorisch, wenn sie offensichtlich ist, aber zu übersetzen, wenn sie auf dem Produktetikett angegeben ist)
  • Das beiliegende oder beigefügte Merkblatt, Etikett, Band, Anhänger oder die Karte, falls vorhanden
  • Der Hinweis in unmittelbarer Nähe des Behältnisses, in dem das kosmetische Mittel zum Verkauf angeboten wird, falls vorhanden

Die Kennzeichnung der Produktfunktion ist nicht zwingend erforderlich, wenn diese aus der Produktpräsentation hervorgeht. Wenn Sie es jedoch kennzeichnen müssen (oder sich dafür entscheiden), dann muss dies in der/den entsprechenden Sprache(n) geschehen.

Die Übersetzung der Ansprüche ist keine formale Anforderung der europäischen Gesetzgebung, sondern eher eine Auslegung der Gesetzgebung durch die nationalen Behörden. In der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 über die Rechtfertigung kosmetischer Angaben heißt es in der Tat „Die Zulässigkeit einer Angabe muss auf der Wahrnehmung des durchschnittlichen Endverbrauchers eines kosmetischen Mittels beruhen, der angemessen gut informiert und angemessen aufmerksam und verständig ist, wobei soziale, kulturelle und sprachliche Faktoren auf dem betreffenden Markt zu berücksichtigen sind.“

Aus diesem Grund wird es in der Regel als sicherer angesehen, die Angaben in die Sprache(n) der Länder zu übersetzen, in denen das Produkt verkauft wird.

Übersetzungen von Kosmetika-Etiketten

In nordeuropäischen Ländern wie den Niederlanden, Finnland, Dänemark, Schweden oder Island dürfte es kein Problem sein, die Angaben nicht zu übersetzen, aber in südeuropäischen Ländern ist das wahrscheinlich ein Problem.

Ein Land, das sogar ein nationales Gesetz erlassen hat, um sicherzustellen, dass alles auf dem Etikett in die Landessprache übersetzt wird, ist Frankreich. Werden die Etiketten nicht ins Französische übersetzt, wenn die Produkte auf diesen Märkten angeboten werden, kann dies zu Problemen bei der Einhaltung der Vorschriften führen.

In Frankreich sind Sie durch das Gesetz von Toulon (Nr. 94-665 vom 4. August 1994) verpflichtet, für die Kennzeichnung die französische Sprache zu verwenden. Das einzige Kennzeichnungselement, das von der Übersetzung ausgenommen ist, ist die Angabe „Made in“. Diese Ausnahme erstreckt sich nicht auf ähnliche Angaben wie „Herkunftsland“.

Ein weiteres Beispiel ist Italien, wo der Zoll gewissenhafte Kontrollen durchführt, um sicherzustellen, dass die Produkte korrekt die italienische Sprache tragen.

Zusammenfassung der Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika

Ein Label Review in Europa (vollständige Überprüfung und Überarbeitung der Etiketten und Claims unter Berücksichtigung aller europäischen Vorschriften) und eine Beratung zu spezifischen Claims oder Themen, die die Marke als Marketingtext bewerben möchte, durch ein anerkanntes und renommiertes Unternehmen (wie Biorius) scheint wirklich die beste Idee für Ihr Unternehmen zu sein.

Und zu guter Letzt, die verantwortliche Person (oder der gesetzliche Vertreter)

Auch die verantwortliche Person muss auf den Etiketten angegeben werden (dies ist eine gesetzliche Pflicht).

Die verantwortliche Person (oder der gesetzliche Vertreter) muss aus folgenden Gründen leicht zu finden und zu erreichen sein:

  • Schutz einer Marke vor Compliance-Problemen
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der EU-Kosmetikverordnung
  • Beantwortung aller Fragen der zuständigen nationalen Behörden (27 EU-Mitgliedstaaten)
  • Verwaltung aller von den zuständigen Aufsichtsbehörden beschlossenen Inspektionen
  • Behalten Sie die regulatorischen Entwicklungen genau im Auge und halten Sie Ihre Marke auf dem neuesten Stand
  • Bearbeitung aller Kosmetovigilanz-Probleme (unerwünschte Wirkungen) durch Nachfassen bei den Verbrauchern und Sicherstellung der besten Vorgehensweise

Die CPNP-Meldungen werden immer von der verantwortlichen Person (oder dem gesetzlichen Vertreter) vorgenommen.

CPNP Bedeutung

  • CPNP = Cosmetic Products Notification Portal (Portal zur Meldung kosmetischerMittel)
  • Das CPNP ist eine Mitteilung an Europa, dass ein kosmetisches Mittel in Europa verkauft werden soll.
  • Die CPNP-Meldungen werden vorgenommen, damit die zuständigen europäischen Behörden wissen, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie eine weitere Inspektion organisieren möchten.

Und ich möchte diese Erklärungen mit dem Hinweis beenden, dass Biorius Ihnen natürlich bei allen oben genannten Punkten vollständig helfen kann. Sie können uns gerne kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren CRM(Customer Relationship Manager), wenn Sie bereits Kunde von Biorius sind, oder kontaktieren Sie uns unter info@biorius.com.

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