Methylisothiazolinon in kosmetischen Produkten

Update: Methylisothiazolinon wird auf 15 ppm in Rinse-Off Produkten beschränkt

7. Juli 2017

Methylisothiazolinon in kosmetischen Mitteln: Am 6. Juli 2017 veröffentlichte die EU-Kommission eine neue Rechtsvorschrift(Verordnung EU Nr. 2017/1224), die die Verwendung von MIT in abspülbaren kosmetischen Mitteln auf eine maximale Konzentration von 15 ppm (d.h. 0,0015 %) beschränken soll. Auf diesem Niveau hat Methylisothiazolinon keine wirkliche antimikrobielle Aktivität und dieser Inhaltsstoff sollte nicht mehr zur Konservierung von kosmetischen Fertigprodukten verwendet werden. Dieser Wert erlaubt es den Kosmetikherstellern jedoch, weiterhin mit Methylisothiazolinon konservierte Rohstoffe zu verwenden.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Regelungsvorschlag verlangt die neue Verordnung nicht die Kennzeichnung mit dem spezifischen Warnhinweis ‚Enthält Methylisothiazolinon‘.

Diese neue Änderung der EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) wird am 27. Juli 2017 in Kraft treten und die Übergangsfrist wurde wie folgt festgelegt:

  • Ab dem 27. Januar 2018 (also in 6 Monaten) dürfen nur noch kosmetische Mittel auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, die dieser Verordnung entsprechen.
  • Ab dem 27. April 2018 (also in 9 Monaten) dürfen nur noch kosmetische Mittel auf dem Unionsmarkt angeboten werden, die dieser Verordnung entsprechen.

Haben Sie Fragen?

Update: Eine neue Verordnung über Methylisothiazolinon (MIT)

26. Juli 2016

Am 22. Juli 2016 veröffentlichte die EU-Kommission eine neue Rechtsvorschrift(Verordnung (EU) Nr. 2016/1198), die die Verwendung von MIT in kosmetischen Produkten zum Auftragen verbieten soll. Diese neue Änderung der EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) wird am 12. August 2016 in Kraft treten und sieht eine 6-monatige Übergangsfrist für die Rücknahme von nicht konformen Produkten vom EU-Markt vor. Mit anderen Worten: Nur kosmetische Mittel, die dieser Verordnung entsprechen, dürfen ab dem 12. Februar 2017 auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden.

Die Verwendung dieses Konservierungsmittels bleibt in Rinse-off-Produkten bei 100 ppm zugelassen. Eine weitere regulatorische Entwicklung, die darauf abzielt, die Verwendung von MIT auf 15 ppm in Rinse-off-Produkten zu begrenzen, ist jedoch im Gange und sollte bis Mai/Juni 2017 veröffentlicht werden.

Für die Zwecke dieser Verordnung werden Feuchttücher als Leave-on-Produkte betrachtet und das Verbot gilt auch für diese Produktkategorie. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von MIT als Konservierungsmittel für Rohstoffe ebenfalls verboten ist, selbst in sehr geringer Konzentration. MIT ist ein allgegenwärtiger kosmetischer Inhaltsstoff und viele Produkte werden in den nächsten Monaten neu formuliert werden müssen.

Follow-up: Methylisothiazolinon (in Rinse-Off-Produkten) Derzeit in der öffentlichen Konsultation

18. April 2016

Wenig überraschend schlägt die EU-Kommission vor, die Verwendung dieses Stoffes in Abspülprodukten auf 0,0015 % (15 ppm) zu begrenzen und die Kennzeichnung mit dem neuen Warnhinweis ‚Enthält Methylisothiazolinon‘ vorzuschreiben. Außerdem schlagen sie eine Übergangsfrist von 6 Monaten für das Inverkehrbringen konformer Produkte und von 9 Monaten für die Rücknahme nicht konformer Produkte vom Markt vor.

Update zu Methylisothiazolinon

15. März 2016

Methylisothiazolinon ist ein Konservierungsstoff, der in der Kosmetikindustrie weit verbreitet ist. Daher ist es wichtig, dass Sie Änderungen im Zusammenhang mit seiner Regulierung vorhersehen und die Formel Ihrer kosmetischen Produkte bei Bedarf rechtzeitig anpassen können.

Die Mischung Methylchlorisothiazolinon / Methylisothiazolinon

Zunächst ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Übergangsfrist für das Verbot des Gemischs Methylchloroisothiazolinon (MCI) / Methylisothiazolinon (MIT) in kosmetischen Leave-on-Produkten am 16. April 2016 ausläuft.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch kosmetische Mittel auf dem Unionsmarkt angeboten werden, die der Verordnung EU Nr. 1003/2014 entsprechen. BIORIUS hat Sie fortlaufend über diese regulatorische Änderung informiert und wir hoffen, dass alle Ihre Produkte, die sich noch auf dem EU-Markt befinden, ordnungsgemäß umformuliert wurden. Es ist auch sinnvoll, daran zu erinnern, dass die Verwendung dieser Mischung in Rinse-off-Produkten nicht beeinträchtigt wird.

Methylisothiazolinon allein in kosmetischen Mitteln zum Auftragen

Dann wissen Sie wahrscheinlich, dass der Ständige Ausschuss für kosmetische Mittel der EU-Kommission für ein Verbot von MIT gestimmt hat, wenn es in kosmetischen Produkten (einschließlich Leave-on-Produkten für Haare) verwendet wird. Da die Substanz in der Industrie weit verbreitet ist und derzeit auf 100 ppm (0,01%) in allen kosmetischen Produkten beschränkt ist (über Eintrag 57 in Anhang V), hätte man meinen können, dass dieses Verbot mit komfortablen Übergangsfristen einhergehen würde, die es der Industrie ermöglichen, die notwendigen Anpassungen an den Produktformulierungen vorzunehmen, aber das scheint nicht der Fall zu sein. Diese Änderung, die von einem Tag auf den anderen erwartet wird, wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, und dann beginnt eine sechsmonatige Übergangsfrist. Nach Ablauf dieses Zeitraums dürfen nur noch kosmetische Mittel, die dieser Verordnung entsprechen, auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden.

Methylisothiazolinon allein in abspülbaren kosmetischen Mitteln

Schließlich hat der SCCS ein letztes wissenschaftliches Gutachten zu MIT veröffentlicht, in dem er empfiehlt, diesen Inhaltsstoff in Rinse-off-Produkten von derzeit 100 ppm auf nur noch 15 ppm (0,015%) zu beschränken. Die EU-Kommission hat diese Empfehlungen aufgegriffen und einen Regulierungsvorschlag veröffentlicht, der die SCCS-Stellungnahme widerspiegelt. Zusätzlich zu dieser strengen Einschränkung wird wahrscheinlich der Warnhinweis „Enthält Methylisothiazolinon“ auf dem Etikett erscheinen müssen. Obwohl MIT bei einer so geringen Konzentration nicht wirksam ist, hat die Industrie darauf geachtet, diesen Inhaltsstoff in begrenztem Umfang zu erhalten, da viele Rohstoffe mit MIT konserviert werden (das daher im Endprodukt häufig unter 10 ppm enthalten ist). Es wird erwartet, dass diese Gesetzesänderung dem Ständigen Ausschuss Anfang 2017 zur Abstimmung vorgelegt wird. Nach der Abstimmung können wir davon ausgehen, dass die EU-Kommission 3 bis 6 Monate braucht, um die Verordnung auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Zwanzig Tage nach der Veröffentlichung dieses Rechtsakts beginnt die Übergangsfrist, die 6 Monate für das Inverkehrbringen und 9 Monate für die Rücknahme vom Markt betragen sollte.

Die Empfehlung von BIORIUS

Wir empfehlen Ihnen, sofort mit der Neuformulierung Ihrer Leave-on-Produkte zu beginnen (falls noch nicht geschehen) und sich zu vergewissern, dass Ihre Rohstofflieferanten über die bevorstehenden Änderungen informiert und bereit sind, Ihnen MIT-freie Alternativen anzubieten. Sobald Ihre Formeln EU-konform sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr Produktetikett zu überarbeiten und den INCI-Namen ‚Methylisothiazolinone‘ aus den Zutatenlisten Ihrer Leave-on-Produkte zu entfernen. Die Zahl der verfügbaren Konservierungsstoffe nimmt stetig ab und es wird immer schwieriger, geeignete Alternativen zu finden. Methylparaben und Ethylparaben sind nach wie vor zwei sehr wirksame Konservierungsmittel, auch wenn sie in letzter Zeit nicht mehr sehr beliebt sind. Phenoxyethanol ist ebenfalls sehr gut, aber vielleicht keine sehr sichere Alternative für die Zukunft (der SCCS bewertet diesen Inhaltsstoff derzeit neu). Dann gibt es weniger gebräuchliche und irgendwie weniger praktikable Konservierungsstoffe wie Natriumbenzoat, Kaliumsorbat, Chlorphenesin, etc. Versuchen Sie einfach, Formaldehyd freisetzende Stoffe zu vermeiden, da ihre Verwendung in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiter eingeschränkt werden wird. Alternative Lösungen sind in der Regel Airless-Verpackungen, Einwegverpackungen und andere Technologien, die eine Kontamination vermeiden sollen.

Author