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Dezember 2015 Änderungen an der kanadischen Hotlist für kosmetische Inhaltsstoffe

Am 14. Dezember 2015 änderte Health Canada den Eintrag in der Hotlist für kosmetische Inhaltsstoffe in Bezug auf MI/MCI. Die Hotlist ist eine Liste von Inhaltsstoffen, von denen Health Canada annimmt, dass sie bei der Verwendung in Kosmetika unter bestimmten Bedingungen die Gesundheit des Verbrauchers schädigen können. Eine solche Verwendung eines Inhaltsstoffes in Kosmetika kann einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz (Food and Drugs Act) darstellen – Abschnitt 16, der besagt:

„16 Niemand darf ein kosmetisches Mittel verkaufen, das

  • einen Stoff enthält, der bei der Verwendung des kosmetischen Mittels die Gesundheit des Benutzers schädigen kann,
    • gemäß den Anweisungen auf dem Etikett oder im Beipackzettel des Kosmetikums, oder
    • zu solchen Zwecken und durch solche Verwendungsmethoden, die dafür üblich oder gebräuchlich sind,
  • ganz oder teilweise aus einer schmutzigen oder zersetzten Substanz oder aus einem Fremdkörper besteht, oder
  • unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, zubereitet, konserviert, verpackt oder gelagert wurde.“
ChemischCASVerwendungsbedingungen nach ProdukttypZulässige Höchstkonzentration
Methylisothiazolinon / Methylchlorisothiazolinon, in Kombination26172-55-4; 2682-20-4Methylchlorisothiazolinon ist nur in Kombination mit Methylisothiazolinon zugelassen.
Methylisothiazolinon / Methylchlorisothiazolinon, in Kombination26172-55-4; 2682-20-4a) In Leave-on-Produkten nicht erlaubt.
Methylisothiazolinon / Methylchlorisothiazolinon, in Kombination26172-55-4; 2682-20-4b) Abspülbare Produkteb) 0,0015% (15 µg/mL oder 15 ppm)

Nach dem 14. Juni 2016 dürfen alle Leave-on-Produkte, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und MI/MCI enthalten, nicht mehr gekauft werden. Alle anderen Leave-on-Produkte, die MI/MCI enthalten, sollten nach dem 31. Dezember 2016 nicht mehr im Handel erhältlich sein.

Im Rahmen der Umsetzung der aktualisierten Hotlist erwartet Health Canada, dass die Industrie Schritte unternommen hat, um den Vertrieb und Verkauf von Kosmetika zum Auftragen, die MI/MCI enthalten, mindestens bis zum 30. Juni 2016 einzustellen. Unternehmen, die zusätzliche Zeit benötigen, um ihre Produkte in den Regalen zu verkaufen, können bei Health Canada einen Aktionsplan zur Einhaltung der Vorschriften einreichen. Nach Einreichung eines Aktionsplans zur Einhaltung der Vorschriften darf jedoch kein Unternehmen betroffene Produkte nach dem 30. Juni 2016 vertreiben oder nach dem 31. Dezember 2016 verkaufen.

Zusätzlich zu dieser Änderung der Hotlist wurden einige Punkte geändert und hinzugefügt. Klebstoffe auf Cyanacrylat-Basis wurden geändert, um die geänderten Anforderungen an Wimpernklebstoffe auf Cyanacrylat-Basis zu berücksichtigen. Die Anmelder dieser Inhaltsstoffe für die Anwendung falscher Wimpern müssen Health Canada bei der Anmeldung keine Beschreibungen ihrer Schulungsmethoden und Schulungsmaterialien mehr vorlegen. Dennoch sollten Sie diese Materialien vorrätig halten.
Um die aktuellen Verwendungsmuster für Zahnbleichmittel besser widerzuspiegeln, wurde der Eintrag Peroxid und peroxidbildende Verbindungen durch eine Aktualisierung der Sicherheitshinweise geändert.
Für p-Phenylendiamin und seine Salze wurde eine maximal zulässige Konzentration von 3% nach Verdünnung mit einem Oxidationsmittel hinzugefügt.
Schließlich wurden Prostaglandine und ihre Analoga als verbotene Bestandteile in kosmetischen Mitteln in die Liste aufgenommen, da sie auf der Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel stehen und ausschließlich therapeutische Funktionen haben.

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