Extrakte und Öle von Tagetes erecta (CAS 90131-43-4), Tagetes minuta (CAS 91770-75-1, 8016-84-0) und Tagetes patula (CAS 91722-29-1, 8016-84-0) sind weit verbreitete Duftbestandteile vieler in der Parfümerie verwendeter Duftstoffe. Außerdem kann es “als solches” in kosmetischen Produkten verwendet werden. Der gebräuchliche Name dieser Pflanzen ist Ringelblume, ihre Extrakte duften süß-krautig mit einem kräftigen fruchtig-grünen Unterton, der an grünen Apfel erinnert.
Diese Inhaltsstoffe wurden vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) aufgrund ihres phototoxischen Potenzials bewertet. Nach verschiedenen Informationsaustauschen mit der Industrie hat der SCCS sein wissenschaftliches Gutachten fertiggestellt. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission zusammen mit den europäischen Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen zum Risikomanagement validiert:
- Tagetes erecta (Blütenextrakt und Blütenöl) wird in kosmetischen Mitteln verboten und in Anhang II der europäischen Kosmetikverordnung EG Nr. 1223/2009 aufgenommen.
- Tagetes minuta und Tagetes patula (Blütenextrakt und Blütenöl) werden wie folgt eingeschränkt und in Anhang III der Verordnung aufgenommen:
- Maximal 0,01 % in Leave-on-Produkten
- Maximal 0,1 % in abspülbaren Produkten
- Verboten in Sonnenschutzmitteln und Produkten, die für die Exposition gegenüber natürlichem/künstlichem UV-Licht vermarktet werden
- Reinheitskriterium: Gehalt an Alpha-Terthienyl (Terthiophen) im Extrakt/Öl ≤ 0,35 %.
- Wenn sowohl Tagetes minuta als auch Tagetes patula in demselben Produkt verwendet werden, darf der kombinierte Gesamtgehalt an Tagetes die oben genannten Höchstkonzentrationen nicht überschreiten.
Diese neue Änderung (EU Nr. 2018/978) tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, also am Montag, den 30. Juli 2018. Es werden jedoch Übergangsfristen gewährt:
- Ab dem 1. Mai 2019 (> 9 Monate) dürfen nur noch kosmetische Mittel auf den Unionsmarkt gebracht werden, die dieser Verordnung entsprechen (d.h. kein weiteres Inverkehrbringen von nicht konformen Produkten nach diesem Datum).
- Ab dem 1. August 2021 (> 1 Jahr) dürfen nur noch kosmetische Produkte auf dem Unionsmarkt angeboten werden, die dieser Verordnung entsprechen (nicht konforme Produkte werden bis zu diesem Datum vom Markt genommen).
Vorsicht : Diese Inhaltsstoffe werden auch in Parfüms verwendet und da Parfüms traditionell unter das Geschäftsgeheimnis fallen, ist es möglich, dass Sie (und BIORIUS) nicht wissen, dass Ihre Produkte Tagetes enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Duftstofflieferanten zu informieren und sicherzustellen, dass Ihre Düfte auch nach dem Ende der Übergangsfrist der Europäischen Kosmetikverordnung entsprechen.