o-Phenylphenol (auch Biphenyl-2-oln genannt CAS 90-43-7) und seine Derivate (MEA o-Phenylphenat, Kalium o-Phenylphenat und Natrium
o-Phenylphenat) sind offizielle Konservierungsstoffe, die unter Eintrag 7 des Anhangs V der Europäischen Kosmetikverordnung EG Nr. 1223/2009 aufgeführt sind.
Heute dürfen diese Konservierungsstoffe in allen kosmetischen Produkten bis zu 0,2% (als Phenol) verwendet werden. In der Praxis scheint die Verwendung dieses Konservierungsmittels in der Kosmetikindustrie sehr selten zu sein.
Die europäischen Regulierungsbehörden haben beschlossen, diesen Inhaltsstoff und seine Derivate weiter zu regulieren:
- Die maximale Verwendungsmenge in Rinse-off-Produkten bleibt bei 0,2% (als Phenol).
- Der neue Höchstwert für die Verwendung in Leave-on-Produkten beträgt 0,15% (als Phenol).
- Der besondere Warnhinweis „Berührung mit den Augen vermeiden“ ist für alle Produkte erforderlich, die diese Inhaltsstoffe enthalten.
- Die Verwendung von Natrium-o-Phenylphenat, Kalium-o-Phenylphenat, MEA-o-Phenylphenat in kosmetischen Produkten wird verboten.
Diese neue Änderung (EU Nr. 2018/1847) wird am Montag, den 17. Dezember 2018, in Kraft treten. Es werden jedoch Übergangsfristen gewährt:
- Ab dem 17. Juni 2019 (> 6 Monate von jetzt an) dürfen nur noch kosmetische Produkte auf den Unionsmarkt gebracht werden, die dieser Verordnung entsprechen (d.h. kein weiteres Inverkehrbringen von nicht konformen Produkten nach diesem Datum).
- Ab dem 17. September 2019 (> 9 Monate ab jetzt) dürfen nur noch kosmetische Produkte auf dem Unionsmarkt angeboten werden, die dieser Verordnung entsprechen (d.h. nicht konforme Produkte werden bis zu diesem Datum vom Markt genommen).