Aktualisierungen der Rechtsvorschriften für Kosmetika in der Europäischen Union
Die Europäische Union ändert ständig die gesetzlichen Bestimmungen für Kosmetika oder fügt neue hinzu. Eine gründliche rechtliche Überwachung ist in Europa ein Muss und gehört zu den ersten Pflichten des EU-Verantwortlichen. Als Experte für regulatorische Angelegenheiten verfolgt BIORIUS als verantwortliche Person, aber auch als Berater, jede Aktualisierung. Hier finden Sie einige der wichtigsten Neuigkeiten über Phenoxyethanol und die Omnibus V-Verordnung für Kosmetika.
1) FRANKREICH – Aufhebung der Kennzeichnungspflicht für kosmetische Mittel, die Phenoxyethanol enthalten
Im Jahr 2019 haben die französischen Behörden eine gesetzliche Vorschrift in Bezug auf Phenoxyethanol-haltige Leave-on-Produkte veröffentlicht, die auch als “ANSM-Entscheidung vom 13. März 2019” bekannt ist. Die Produktetiketten aller kosmetischen Leave-on-Produkte, die für den französischen Markt bestimmt sind (mit einigen Ausnahmen), wurden aufgefordert, den Warnhinweis “Nicht für den Windelbereich von Kindern unter 3 Jahren verwenden” anzubringen.
Diese Verwaltungsentscheidung führte zu einem Streit zwischen dem Verband der Kosmetikunternehmen (FEBEA) und der Nationalen Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (ANSM). Der Streit eskalierte schließlich bis zum EU-Gerichtshof, um die Auslegung von Artikel 27 der Verordnung 1223/2009 zu klären.
Nach dem Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 15. September 2022,
In einer wichtigen Entscheidung, die einen Präzedenzfall darstellt, empfiehlt BIORIUS nicht mehr, den Warnhinweis “Nicht für den Windelbereich von Kindern unter 3 Jahren verwenden” auf Etiketten von kosmetischen Produkten, die Phenoxyethanol enthalten und für den französischen Markt bestimmt sind, anzubringen.
Wenn Sie mehr über das Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2022 erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns unter info@biorius.com zu kontaktieren.
2) Was ist die Omnibus-V-Verordnung für Kosmetika, und welche Änderungen gibt es?
Wir haben bereits mehrere Artikel über den Inhalt der Omnibus-Verordnung geschrieben, wobei wir den Schwerpunkt auf einige verbotene oder eingeschränkte Inhaltsstoffe gelegt haben.
Die Verordnung (EU) 2022/1531 der Kommission wurde am 15. September 2022 veröffentlicht. Die sogenannte Omnibus-V-Verordnung wird am 17. Dezember 2022 in Kraft treten. Ab diesem Datum dürfen nur noch konforme Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden.. Nach diesem Datum werden Produkte, die sich noch auf dem Markt befinden, als nicht konform betrachtet. Die neuen verbotenen Inhaltsstoffe sind in Anhang II enthalten, die eingeschränkten Inhaltsstoffe in Anhang III.
⚠️Since wurde eine Änderung bezüglich Methylsalicylat vorgenommen. In der endgültigen Fassung der Verordnung ist es in Zahnpasta für Kinder unter 6 Jahren zugelassen. In anderen Präparaten, die für Kinder unter 6 Jahren bestimmt sind, bleibt dieser Inhaltsstoff jedoch weiterhin verboten. Da Methylsalicylat ein Duftstoff ist, der in der Regel von den Duftstofflieferanten nicht angegeben wird, raten wir Ihnen, sich direkt mit ihnen (oder Ihrem Vertragshersteller) in Verbindung zu setzen, um die Konformität Ihrer kosmetischen Rezepturen sicherzustellen.
Wenn Sie weitere Einzelheiten über Phenoxyethanol und die Omnibus V-Verordnung erfahren möchten, steht Ihnen unser Team aus Toxikologen, Kosmetologen und Spezialisten für regulatorische Angelegenheiten zur Verfügung, um Ihrem Unternehmen ein sicheres Wachstum zu gewährleisten, indem wir Ihnen die regulatorische Belastung abnehmen und rechtliche Risiken vermeiden.
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