Die endgültige Veröffentlichung der 51. IFRA-Novelle ist jetzt erschienen. Alle detaillierten Unterlagen zu dieser neuen Änderung finden Sie auf der IFRA-Website.
Sie besteht aus zahlreichen Änderungen wie:
- 1 neues Verbot: 3-Acetyl-2,5-dimethylfuran (CAS: 10599-70-9) wegen Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität
- 57 neue Beschränkungen für Inhaltsstoffe nach Produktkategorie: 47 neue Standards + 10 überarbeitete Standards
- Neue Kategorisierungen für einige Produkttypen (Kissenspray, Schilfrohr-Diffusoren,…)
- Klarstellungen zu unvermeidbaren Spuren, Berechnungen von Höchstkonzentrationen für einige Produkte,…
- Vorhandensein des eingeschränkten Inhaltsstoffs in natürlichen komplexen Stoffen (NCS) oder anderen synthetischen Rohstoffen, die in einem einzigen Dokument „Beitrag aus anderen Quellen“ zusammengefasst sind, wobei die Informationen auf den neuesten Stand des Wissens gebracht werden
Diese Änderung wird schrittweise in Kraft treten:
Datum des Inkrafttretens von Standards für neue Kreationen | Datum des Inkrafttretens der Standards für bestehende Kreationen | |
IFRA-Standard zum Verbot der Verwendung von Inhaltsstoffen | 2 Monate nach dem Datum der Benachrichtigung (d.h. 30. August 2023) | 13 Monate nach dem Datum der Notifizierung (d.h. 30. Juli ,2024) |
IFRA-Standards , die die Verwendung von Inhaltsstoffen einschränken oder Spezifikationen für diese festlegen | 9 Monate nach dem Datum der Benachrichtigung (d.h. 30. März 2024) | 28 Monate nach dem Datum der Benachrichtigung (d.h. 30. Oktober 2025) |
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können und stehen Ihnen für alle Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren CRM(Customer Relationship Manager) oder direkt an uns: info@biorius.com.
Um uns dabei zu helfen, unsere Artikel und Nachrichten zum Thema Regulierung zu verbessern, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Meinung mitzuteilen, indem Sie die Schaltflächen „Daumen hoch“ und „Daumen runter“ unter dem Artikel verwenden. Ihr Feedback wird anonym bleiben.