Auswirkungen des Brexit auf die Einhaltung der Kosmetikvorschriften – IL 077

Das Vereinigte Königreich (UK) hat die Europäische Union (EU) am 31. Januar 2020 formell verlassen.

Nordirland und Großbritannien werden unterschiedliche Wege gehen, um eine Kosmetikverordnung in ihrem jeweiligen Gebiet beizubehalten.

Nordirland (NI) wird weiterhin die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 auf kosmetische Produkte anwenden, die in NI hergestellt oder verkauft werden, wie in den Bestimmungen in Anhang II des NI-Protokolls erwähnt.

Großbritannien (GB) wird anders verfahren, und die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde in die britische Kosmetikverordnung (UKCR) übernommen, mit einigen Anpassungen in Bezug auf die Kennzeichnung, die Sprache der Produktinformationsdatei und die Meldung an das britische Portal. Sie ist in Schedule 34 der Product Safety and Metrology etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019 Statutory Instrument (SI) zu finden .

Diese Verordnung wird ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um weiterhin in GB zu verkaufen?

Die folgende Tabelle fasst die Maßnahmen zusammen, die ergriffen werden müssen, um weiterhin kosmetische Produkte in GB verkaufen zu können, sowie die Fristen für die Erfüllung dieser Anforderungen.

Aktionen zum Verkauf in GBDeadline
Verantwortliche PersonEinrichten eines GB RP01/01/2021
Etikettierung*GB RP Name und Adresse + Herkunftsland, wenn das Produkt außerhalb des Vereinigten Königreichs hergestellt wurde01/01/2023
Benachrichtigung Vorhandene ProdukteÜbertragen Sie die CPNP-Meldungen in das britische Portal31/03/2021
Benachrichtigung Neue ProdukteBenachrichtigung durch den GB RP im UK-PortalBevor Sie das Produkt auf den Markt bringen
ProduktinformationsdateiMuss auf Englisch verfügbar sein01/01/2021
Qualifikationen als SicherheitsgutachterMuss von den britischen Behörden anerkannt sein01/01/2021
Vertriebshändler werden zu ImporteurenSicherstellen, dass ein Mandat mit dem GB RP eingerichtet wird01/01/2021

*Spezifische Kennzeichnung für Aerosole:

Das UKCA-Zeichen (UK Conformity Assessed) ersetzt das CE-Zeichen in Großbritannien. Sie wird nicht nur für Produkte gelten, die derzeit das CE-Zeichen tragen, sondern auch für kosmetische Aerosolprodukte. In diesem Fall ersetzt es das umgekehrte Epsilonzeichen (З), wie es in Schedule 13 der Verordnung über Produktsicherheit und Metrologie (UK Aerosols Regulation) festgelegt ist.

Diese neue Anforderung tritt am1. Januar 2021 mit den folgenden Übergangsfristen und Bedingungen in Kraft:

  • Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in GB verkaufte Aerosole bis zum 31. Dezember 2021 das umgekehrte Epsilon und/oder die UKCA-Marke tragen;
  • Ab dem1. Januar 2022 müssen alle in GB verkauften Aerosole das UKCA-Zeichen tragen;
  • Das UKCA-Zeichen kann bis zum 31. Dezember 2022 auf einem Aufkleber angebracht werden;
  • Das UKCA-Zeichen ist mindestens 5 mm hoch;
  • Selbstzertifizierungssystem ohne die Notwendigkeit einer Überprüfung durch Dritte (identisch mit den aktuellen Regeln der EU-Aerosolspenderichtlinie);
  • In NI verkaufte Aerosole müssen weiterhin das umgekehrte Epsilon tragen (da NI den EU-Verordnungen folgt);
  • Das Vorhandensein des umgedrehten Epsilons wird nicht verboten.

Um weiterhin in der EU verkaufen zu können, müssen Sie möglicherweise bestimmte Maßnahmen ergreifen.

Wenn Sie Ihr Produkt in GB herstellen und/oder Ihre derzeitige verantwortliche Person in GB ansässig ist, dann müssen Sie zusätzliche Anforderungen erfüllen, um weiterhin in der EU verkaufen zu können. Die folgende Tabelle fasst diese Maßnahmen und die Fristen für die Erfüllung dieser Anforderungen zusammen.

Aktionen zum Verkauf in der EUDeadline
Verantwortliche PersonEine EU-RP einrichten01/01/2021
EtikettierungName und Adresse des EU-RP + Herkunftsland des Produkts, wenn es außerhalb der EU (einschließlich Großbritannien) hergestellt wurde01/01/2021
Benachrichtigung Vorhandene ProdukteCPNP-Meldung im Rahmen einer EU-RP01/01/2021
Benachrichtigung Neue ProdukteCPNP-Meldung durch die EU RPBevor Sie das Produkt auf den Markt bringen
ProduktinformationsdateiMuss in der Sprache des EU-Mitgliedsstaates abgefasst sein, in dem der RP seinen Sitz hat01/01/2021
Qualifikationen als SicherheitsgutachterMuss von den Behörden des Mitgliedstaats anerkannt sein01/01/2021
Vertriebshändler werden zu ImporteurenSicherstellen, dass ein Mandat mit der EU-RP erteilt wird01/01/2021

Was ist mit Produkten, die bereits in der EU / im Vereinigten Königreich auf dem Markt sind?

Waren, die vor dem1. Januar 2021 in der EU oder im Vereinigten Königreich auf den Markt gebracht werden, können weiter zur Verfügung gestellt werden und zwischen den beiden Märkten zirkulieren, bis sie den Endverbraucher erreichen. Ein Nachweis darüber, wann die Produkte auf den Markt gebracht wurden, muss jedoch verfügbar sein und auf Anfrage vorgelegt werden.

Wie werden sich die Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs weiterentwickeln?

Jede Aktualisierung der Vorschriften, die bis zum 31. Dezember 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, wird automatisch in das britische Recht übernommen. Veröffentlichungen nach dem1. Januar 2021 werden vom Vereinigten Königreich unabhängig durchgeführt.


BIORIUS unterstützt Sie gerne bei allen notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der EU- und UK-Anforderungen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Brexit-Website.

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