Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika in der EU/im Vereinigten Königreich

So stellen Sie sicher, dass Ihre Kosmetiketiketten in der EU und in Großbritannien konform sind

Kosmetika, die in Europa und Großbritannien verkauft werden, müssen einschließlich ihres Etiketts den örtlichen Vorschriften entsprechen. Die Anforderungen sind:

  • EIN PIF
  • Eine konforme Formel
  • Ein konformes Etikett
  • Eine Meldung über das CPNP- oder SCPN-Portal der EU
  • Eine verantwortliche Person aus der EU oder dem Vereinigten Königreich

Da BIORIUS die meisten dieser Themen bereits vorgestellt hat, lade ich Sie ein, unsere entsprechenden Publikationen zu lesen. In diesem Artikel werden die Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika erläutert, die eine konforme Verpackung und ein konformes Behältnis ausmachen.

Europa und das Vereinigte Königreich setzen die strengsten Kosmetikvorschriften der Welt durch. Sie werden vielleicht von den folgenden Standards überrascht sein. Doch wie unser Credo lautet: Keine konforme Kosmetik, kein Markt!

Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU/im Vereinigten Königreich

Zunächst einmal dürfen gemäß Artikel 4 der Kosmetikverordnung „nur kosmetische Mittel in Verkehr gebracht werden, für die eine juristische oder natürliche Person in der Gemeinschaft als verantwortliche Person benannt ist“. Gemäß dieser Verordnung muss die jeweils verantwortliche Person in der EU und im Vereinigten Königreich auf dem Haupt- und dem Kontrolletikett eindeutig identifiziert werden, d.h. ihr Name und ihre Adresse müssen angegeben werden.

Informationen über das Kosmetikum

Darüber hinaus beinhalten die Etikettierungsvorschriften verschiedene technische Informationen über das Kosmetikum:

  • Land der Herkunft
  • Nettogewicht
  • PAO
  • Chargennummer
  • INCI-Liste

Da in anderen Teilen der Welt andere Pflichtangaben erforderlich sind, müssen Sie diese Unterschiede bei der Festlegung Ihrer internationalen Entwicklungsstrategie berücksichtigen.

Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung, Warnhinweise und Produktfunktion

Außerdem müssen die Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung und die Warnhinweise auf dem Etikett angegeben werden. Sie müssen an die Besonderheiten Ihrer Kosmetik angepasst werden. Sie beziehen sich oft auf die Schlussfolgerungen, die bei der Erstellung Ihres PIF oder der Entwicklung Ihrer Formel gezogen wurden. Sie stehen im Zusammenhang mit der Funktion des Produkts, die klar sein muss, wenn der Name des kosmetischen Mittels zu ausweichend ist, und mit den unerwünschten Wirkungen, die seiner vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung zugeschrieben werden.

Obligatorische Übersetzung in der EU

In der EU muss das gesamte Etikett nicht zwingend in die Landessprache übersetzt werden. Die minimalen gesetzlichen Anforderungen umfassen:

  • Der nominale Inhalt (imperiale Einheiten für Großbritannien)
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die PAO
  • Die Warnhinweise und Anweisungen zur vorsichtigen Verwendung
  • Die Funktion des kosmetischen Mittels (nicht obligatorisch, wenn sie offensichtlich ist, aber zu übersetzen, wenn sie auf dem Produktetikett angegeben ist)
  • Das beiliegende oder beigefügte Merkblatt, Etikett, Band, Anhänger oder die Karte, falls vorhanden
  • Der Hinweis in unmittelbarer Nähe des Behältnisses, in dem das kosmetische Mittel zum Verkauf angeboten wird, falls vorhanden

Folglich können die Angaben auf Englisch bleiben, aber eine Übersetzung wäre in Anbetracht einiger lokaler Kulturen und ihrer Kauf- und Entscheidungsprozesse, die beeinträchtigt werden könnten, wenn die Angaben für den Durchschnittsverbraucher nicht klar verständlich sind, sinnvoller. In der Tat gibt es nicht in jedem europäischen Land eine Bevölkerung, die fließend Englisch spricht.

Nationale Vorschriften der EU zur Kennzeichnung

Letztendlich addieren sich die rechtsverbindlichen nationalen Bestimmungen zur EU-Kosmetikverordnung, obwohl sich alle europäischen Länder auf sie beziehen. Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Rumänien… Viele EU-Mitglieder haben spezielle Vorschriften für die Etikettierung erlassen, was bedeutet, dass es schwieriger ist, ein EU-konformes Etikett zu erstellen, als es den Anschein hat. In anderen Teilen der Welt, wie z.B. den ASEAN-Staaten, werden Sie wahrscheinlich auf das gleiche Problem stoßen.

Wie BIORIUS Ihnen helfen kann

So sind die Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika in der EU und im Vereinigten Königreich zahlreich und streng geregelt. Da ein konformes Etikett für eine legale Vermarktung obligatorisch ist, müssen die Marken sicherstellen, dass ihre Verpackungen und Behältnisse den offiziellen Standards entsprechen. Die Einhaltung von Vorschriften sowohl auf europäischer/britischer Ebene als auch auf lokaler Ebene ist ein Muss. Jedes Jahr werden neue Gesetze verabschiedet, und es ist eine komplexe Aufgabe, in jedem europäischen Land den Überblick über alle Gesetze zu behalten.

Sie können auf BIORIUS zählen, wenn es darum geht, die Konformität Ihres Etiketts in Europa und Großbritannien zu überprüfen. Darüber hinaus führen unsere Experten rund um die Uhr eine rechtliche Überwachung durch, wenn BIORIUS Ihre verantwortliche Person ist. Darüber hinaus haben wir auch einen nationalen Provisionsservice, falls Sie Hilfe benötigen.

Emma Varnier

Vertreter für Geschäftsentwicklung

emma.varnier@biorius.com

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