Benzophenon-3 ist ein nützlicher UV-Filter, der in der EU-Kosmetikverordnung durch Eintrag 4 des Anhangs VI geregelt ist. Heute kann dieser Inhaltsstoff in kosmetischen Produkten mit bis zu 10% verwendet werden. Sein Vorhandensein sollte auf dem Produktetikett durch einen speziellen Warnhinweis ‚Enthält Benzophenon-3‘ hervorgehoben werden. * .
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) äußerte einige Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Inhaltsstoffs und empfahl schließlich, die Höchstmenge auf 6% zu senken. Die EU-Kommission stimmte dieser Empfehlung zu und veröffentlichte die Verordnung EU Nr. 2017/238, um diese neue Einschränkung offiziell zu machen. Die oben beschriebene Warnung gilt weiterhin unter den gleichen Bedingungen * .
Die Anwendung der oben genannten Beschränkung wurde aufgeschoben, um der Industrie die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Anpassungen der Produktformulierungen vorzunehmen. Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung haben Sie sechs Monate Zeit, um konforme Produkte in Verkehr zu bringen und nicht konforme Produkte vom Markt zu nehmen. Mit anderen Worten: Diese Verordnung gilt ab dem 3. September 2017.
*Warnung nicht erforderlich, wenn die Konzentration 0,5 % oder weniger beträgt und wenn es nur zum Produktschutz verwendet wird .