Die Europäische Kommission hat eine neue Änderung der Kosmetikverordnung (EU Nr. 2015/1298) veröffentlicht, um die Verwendung von 3-Benzylidenkampfer in kosmetischen Produkten zu verbieten.
Bislang galt 3-Benzylidenkampfer als sicherer UV-Filter, der mit maximal 2% in Anhang VI der Kosmetikverordnung zugelassen ist.
Nach einer Neubewertung durch den SCCS im Jahr 2013 wird dieser Inhaltsstoff jedoch aus mehreren Gründen als unsicher angesehen, und die EU-Kommission hat beschlossen, den Inhaltsstoff zu verbieten. Infolgedessen wurde 3-Benzylidenkampfer von der Liste in Anhang VI gestrichen.
Die Anwendung dieses Verbots wird um 6 Monate aufgeschoben, damit die Industrie die notwendigen Anpassungen an den Produktformulierungen vornehmen kann. Das bedeutet, dass nur konforme Produkte bis zum 18. Februar 2016 auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden dürfen.