Die Bedeutung von Kosmetikanzeigen

Einige Tipps, um kein Risiko einzugehen und die europäische Verordnung einzuhalten


Wie oft haben Werbeaussagen über Kosmetika unsere Entscheidung zum Kauf eines Produkts beeinflusst? Wie oft wählt eine großartige Marketingkampagne wirklich die Produkte aus, die wir für uns kaufen? Und wie oft führen uns die Bilder auf dem Etikett eines Kosmetikprodukts oder die Behauptungen, was das Produkt bewirken kann, in Versuchung?

Die Antwort lautet wahrscheinlich „sehr oft“.

Im Folgenden werde ich näher darauf eingehen, wie wichtig die Marketingkommunikation bzw. die kosmetischen Angaben eines kosmetischen Mittels für die Wahl des Verbrauchers sind, inwieweit sie durch die Vorschriften geregelt sind und vor allem, wie sehr sie für die Kontroll- und Überwachungsorganisationen von Interesse sind.


TÄUSCHUNG UND KOSMETISCHE PRODUKTE

Die erste Werbekampagne, die vom Istituto dell’Autodisciplina Pubblicitaria (Institut für Selbstdisziplin in der Werbung) angefochten wurde, geht auf das Jahr 1969 zurück. Damals entschied eine Jury, dass ein Anti-Falten-Produkt, das „die Beseitigung von Falten in 20 Tagen“ versprach, irreführend war.

Wundersame Creme? Magie? Hoffnung? Das ist irreführend und trügerisch.

Definition von „Kosmetik“

Der Begriff „kosmetisches Mittel“ in der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 bezieht sich auf „alle Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, mit den äußeren Teilen des menschlichen Körpers in Berührung zu kommen (Epidermis, Haarsystem, Nägel, Lippen und äußere Geschlechtsorgane) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle, um sie ausschließlich oder hauptsächlich zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu korrigieren“.

Kosmetika können also „das Aussehen“ der „äußeren Oberflächen des menschlichen Körpersmodifizieren, aber sie können sie nicht vollständig verändern. Ein kosmetisches Produkt kann Ihre Falten nicht verschwinden lassen, aber es kann sie weniger auffällig machen und sie glatter und mit Feuchtigkeit versorgt erscheinen lassen. Das richtige Produkt kann uns sogar schöner aussehen lassen.

Achtung bei kosmetischen Angaben!


GEMEINSAME KRITERIEN UND VERORDNUNG (EU) NR. 655/2013

Gemäß Anhang I „Gemeinsame Kriterien“ der VERORDNUNG (EU) Nr. 655/2013 der KOMMISSION vom 10. Juli 2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien für die Rechtfertigung von Angaben über kosmetische Mittel müssen kosmetische Mittel und kosmetische Angaben die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Einhaltung von Gesetzen
  2. Wahrheitsliebe
  3. Beweiskräftige Unterstützung
  4. Ehrlichkeit
  5. Fairness
  6. Informierte Entscheidungsfindung

Schauen wir uns einige erklärende Beispiele an.

Wahrhaftigkeit und Beweiskraft

Wenn auf dem Etikett eines kosmetischen Mittels ein Bild einer schönen Aloe-Pflanze abgebildet ist, muss nach den „Gemeinsamen Kriterien“ Nr. 2 „Wahrheitsgehalt“ „Wenn auf dem Produkt angegeben ist, dass es einen bestimmten Inhaltsstoff enthält, muss dieser bewusst vorhanden sein“. Und wenn auf demselben Etikett z. B. auch angegeben wird, dass Aloe zu 50 % enthalten ist, um die Hautfeuchtigkeit zu fördern, dann gilt gemäß den „Gemeinsamen Kriterien“ Nr. 3 „Beweiskräftige Unterstützung„Eine Angabe, die (explizit oder implizit) Eigenschaften eines Inhaltsstoffs auf das Endprodukt extrapoliert, muss durch angemessene und überprüfbare Beweise gestützt werden, beispielsweise durch den Nachweis des Vorhandenseins des Inhaltsstoffs in einer wirksamen Konzentration.

Einhaltung von Gesetzen

Ich möchte auch das „Gemeinsame Kriterium“ Nr. 1 „Legal Compliance“ hervorheben, das uns darüber informiert, dass „Angaben, die den Eindruck vermitteln, dass ein Produkt einen bestimmten Nutzen hat, wenn dieser Nutzen lediglich in der Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen besteht, nicht zulässig sind“. Das bedeutet, dass wir nicht behaupten können, dass ein Produkt „sicher“ ist, denn in Kapitel III „SICHERHEIT, VERANTWORTUNG, FREIHEITLICHER VERKEHR“ der VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische MittelArtikel 3 „Sicherheit“ bestätigt, dass „ein auf dem Markt bereitgestelltes kosmetisches Mittel bei normalem oder vernünftigerweise vorhersehbarem Gebrauch für die menschliche Gesundheit sicher sein muss“. Es geht also darum, das Gesetz zu befolgen.

Informierte Entscheidungsfindung

Zu guter Letzt, gemäß den „Common Criteria“ Nr. 6 „Informierte Entscheidungsfindung„Marketingkommunikation muss die Fähigkeit der Zielgruppe (Bevölkerung der betreffenden Mitgliedstaaten oder Bevölkerungssegmente, z. B. Endverbraucher unterschiedlichen Alters und Geschlechts) berücksichtigen, die Kommunikation zu verstehen. Marketingkommunikation muss klar, präzise, relevant und für das Zielpublikum verständlich sein“.

Deshalb ist es sehr wichtig und manchmal sogar obligatorisch, wie in Italien und Frankreich, Etiketten in die Sprache des Landes zu übersetzen, in dem Sie Ihre Kosmetikprodukte vermarkten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass die von Biorius angebotenen Kosmetikzertifizierungen problemlos Behauptungen wie „Vegan“, „Natürlich“, „Bio“, „Riff-freundlich“, „Soja-frei“, „Gluten-frei“, „GVO-frei“ und „Clean Beauty“ unterstützen können. Hier ist der Link zu unserer Website für weitere Informationen.


SCHLUSSFOLGERUNG

Die von Biorius angebotenen Dienstleistungen halten sich strikt an alle oben genannten Vorschriften und bieten gleichzeitig einen maßgeschneiderten Service, der die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Kosmetikmarke berücksichtigt. Wie Sie sehen, ist es wichtig, neben den geltenden Vorschriften viele weitere Faktoren in der werblichen Kommunikation zu berücksichtigen, die möglicherweise die Wahrnehmung des Verbrauchers positiv oder negativ beeinflussen können.

Biorius kann Ihre Etiketten und Angaben überprüfen und Ihnen helfen, sicherzustellen, dass sie den verschiedenen Vorschriften entsprechen. Dank unseres Expertenteams schließen wir jedes Risiko aus und Ihre Produkte sind bei uns in sicheren Händen!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Label Review Services unter folgendem Link und bei uns:

Valeria Secco

Vertreter für Geschäftsentwicklung

valeria.secco@biorius.com

Author