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Bevor sie auf den Markt der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs gebracht werden, müssen Waschmittel mehrere Rechtsvorschriften erfüllen. Die wichtigsten sind sicherlich die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 und die Einstufungs- und Kennzeichnungsverordnung (CLP) (EG) 1272/2008. Neben diesen beiden Hauptanforderungen unterliegen Detergenzien, ähnlich wie kosmetische Produkte, auch der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Je nach Verwendungszweck, Zusammensetzung und anderen Parametern müssen Sie für Ihr Waschmittel möglicherweise mehrere andere Rechtstexte beachten. So müssen Detergenzien unter Umständen auch die Vorschriften der Biozidprodukt-Verordnung (BPR) (EU) 528/2012 oder der Verordnung über Phosphorverbindungen (EU) 259/2012 einhalten.
Schließlich müssen verantwortungsbewusste Waschmittelmarken die bewährten Praktiken der Industrie einhalten, wie z.B. die Richtlinien der International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products (A.I.S.E.), die IFRA-Standards in Bezug auf die sichere Verwendung von Duftstoffen in Waschmitteln. Für Waschmittelhersteller, die einen Schritt weiter gehen möchten, gibt es weitere Initiativen, wie z.B. die Ecolabel-Zertifizierung, ein Gütesiegel, das an Produkte vergeben wird, die während ihres gesamten Lebenszyklus hohe Umweltstandards erfüllen.
Biorius bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen, um Sie bei der behördlichen Bewertung und dem Inverkehrbringen Ihrer Detergenzien zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Unser Ziel ist es, diesen komplexen Regulierungsprozess zu erleichtern und so schnell wie möglich zu gestalten, indem wir bei jedem Schritt Ihr Partner sind und die beste Strategie für den Marktzugang entwickeln. Der gesamte Prozess dauert zwischen 4 und 6 Wochen, sobald die Unterlagen vorliegen, und BIORIUS kann viele Ihrer Waschmittel parallel überprüfen. Je nach Bedarf und aus einer Hand können zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden, wie z.B. die Übersetzung Ihrer Produktetiketten.
Neben der Produktkonformität müssen Sie auch Ihre REACH-Verpflichtungen berücksichtigen, insbesondere diejenigen, die sich auf die Registrierung der in Ihren Detergenzien verwendeten Stoffe beziehen. Dies ist wichtig, wenn Ihr Produkt außerhalb der Europäischen Union und/oder des Vereinigten Königreichs hergestellt wird. Aber auch wenn Ihr Produkt nicht in der EU hergestellt wird, haben Sie Verpflichtungen, und es ist wahrscheinlich, dass kein Importeur den Vertrieb Ihrer Produkte in der EU oder im Vereinigten Königreich akzeptieren wird, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie REACH einhalten. Biorius kann Ihnen auch bei der Bewertung Ihrer REACH-Verpflichtungen helfen, indem wir Ihre Lieferkette überprüfen und als Ihr “Alleinvertreter” fungieren, wenn Ihr Unternehmen nicht in der EU und/oder im Vereinigten Königreich ansässig ist. Wenn Sie mehr über diese speziellen Dienstleistungen erfahren möchten, besuchen Sie bitte unsere REACH-Webseiten.
Füllen Sie dieses Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt: info@biorius.com – Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten!
Als Spezialist für kosmetische Verordnungen seit mehr als 15 Jahren bietet Biorius eine zuverlässige, schlüsselfertige Lösung für die Platzierung von Kosmetikprodukten auf verschiedenen Märkten:
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