EU Fluorinated Greenhouse Gases Regulation (EU)

EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) 2024/573 Anfang 2024 veröffentlicht

BIORIUS Informationsbrief 128 (dieser Informationsbrief ist eine Fortsetzung unseres Informationsbriefes 124): Verbot von fluorierten Treibhausgasen in Kosmetika, Verordnung (EU) 2024/573 wurde Anfang 2024 veröffentlicht. Die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften sind ziemlich knapp bemessen, sehen Sie sich das an:

Die Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde angenommen und am20. Februar 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fristen zur Einhaltung der Verordnung sind recht knapp bemessen.

Das Verbot

Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen und Ausrüstungen, einschließlich Teilen davon, die Körperpflegeprodukten entsprechen (z. B. Mousse, Cremes, Schäume, Flüssigkeiten, Sprays), die fluorierte Treibhausgase enthalten, ist ab dem 1. Januar 2025 verboten.

Dieses Verbot gilt für alle fluorierten Treibhausgase, die in den Anhängen I, II und III der Verordnung aufgelistet sind (am Ende dieses Infobriefs zu finden).

Übergangsfristen

Ein Jahr nach Ablauf der Verbotsfrist ist die anschließende entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung von Produkten oder Geräten, die vor dem 1. Januar 2025 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, an eine andere Partei in der Union nur dann zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Produkt oder Gerät vor dem 1. Januar rechtmäßig in Verkehr gebracht wurdest 2025.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer.

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